RS Vwgh 2020/5/19 Ro 2019/13/0039

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Veröffentlicht am 19.05.2020
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §48 Abs1 Z2
VwGG §49 Abs1

Beachte


Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
Ra 2019/13/0040
Ra 2019/13/0041
Ra 2019/13/0042

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 89/07/0002 E 27. Juni 1989 RS 3

Stammrechtssatz

Der pauschalierte Schriftsatzaufwand deckt auch den Aufwand ab, der mit der Erstattung weiterer im Zuge des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens erstatteter Schriftsätze verbunden ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2020:RO2019130039.J04

Im RIS seit

08.07.2020

Zuletzt aktualisiert am

14.07.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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