RS Vwgh 2020/5/19 Ro 2019/13/0039

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.05.2020
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

KommStG 1993 §3 Abs3

Beachte


Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
Ra 2019/13/0040
Ra 2019/13/0041
Ra 2019/13/0042

Rechtssatz

Für die Frage der Kommunalsteuerpflicht der Heeresforstverwaltung Allentsteig (HFVA) kommt es - wie im Erkenntnis vom 27. März 2019, Ra 2018/13/0099, dargelegt - insbesondere darauf an, ob die land- und forstwirtschaftliche Tätigkeit der HFVA das aus militärischer Sicht unbedingt Erforderliche überstiegen hat.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2020:RO2019130039.J02

Im RIS seit

08.07.2020

Zuletzt aktualisiert am

14.07.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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