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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §236Rechtssatz
Der Umstand, dass die seinerzeitige Zurückweisung des Antrages gemäß § 295 Abs. 4 BAO auf einem verfassungswidrigen Gesetz beruhte, führt nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht zu einer Unbilligkeit der Abgabeneinhebung im Einzelfall (vgl. grundlegend VwGH 14.9.1962, 2305/61, und aus der ständigen Rechtsprechung etwa 29.6.2006, 2006/16/0007, mwN).Der Umstand, dass die seinerzeitige Zurückweisung des Antrages gemäß Paragraph 295, Absatz 4, BAO auf einem verfassungswidrigen Gesetz beruhte, führt nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht zu einer Unbilligkeit der Abgabeneinhebung im Einzelfall vergleiche grundlegend VwGH 14.9.1962, 2305/61, und aus der ständigen Rechtsprechung etwa 29.6.2006, 2006/16/0007, mwN).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2018130098.L03Im RIS seit
08.07.2020Zuletzt aktualisiert am
14.07.2020