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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
ApG 1907 §48 Abs2Rechtssatz
Mangels eines Rechtsanspruches oder eines rechtlichen Interesses an der Erteilung oder Verweigerung einer Bewilligung zur Haltung einer ärztlichen Hausapotheke kommt den Inhabern benachbarter öffentlicher Apotheken bei einem nach § 53 Abs 2 ApG zu behandelnden Ansuchen keine Parteistellung und daher auch kein Berufungsrecht zu.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1954:1953002050.X01Im RIS seit
30.06.2020Zuletzt aktualisiert am
30.06.2020