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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
ApG 1907 §10 Abs3Rechtssatz
Das Interesse der Inhaber bestehender Nachbarapotheken an der Ausschaltung einer möglicherweise die Existenz ihrer Apotheke gefährdenden Konkurrenz ist rein wirtschaftlicher Natur. Zu einem rechtlich geschützten Interesse wird es nur insoweit, als der Gesetzgeber dies ausdrücklich anordnet.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1954:1953002050.X00Im RIS seit
30.06.2020Zuletzt aktualisiert am
30.06.2020