RS Vwgh 2018/3/22 Ra 2017/01/0287

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.03.2018
beobachten
merken

Index

41/02 Asylrecht
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 2005 §13 Abs1
FrPolG 2005 §52 Abs2 Z2
FrPolG 2005 §53
FrPolG 2005 §59 Abs5
FrPolG 2005 §59 Abs6

Rechtssatz

Im Fall eines Aufenthaltsrechts nach § 13 Abs. 1 AsylG 2005 wird eine mit einem Einreiseverbot verbundene Rückkehrentscheidung nicht gegenstandslos.Im Fall eines Aufenthaltsrechts nach Paragraph 13, Absatz eins, AsylG 2005 wird eine mit einem Einreiseverbot verbundene Rückkehrentscheidung nicht gegenstandslos.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2018:RA2017010287.N08

Im RIS seit

06.07.2020

Zuletzt aktualisiert am

14.07.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten