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41/02 AsylrechtNorm
AsylG 2005 §13 Abs1Rechtssatz
Im Fall eines Aufenthaltsrechts nach § 13 Abs. 1 AsylG 2005 wird eine mit einem Einreiseverbot verbundene Rückkehrentscheidung nicht gegenstandslos.Im Fall eines Aufenthaltsrechts nach Paragraph 13, Absatz eins, AsylG 2005 wird eine mit einem Einreiseverbot verbundene Rückkehrentscheidung nicht gegenstandslos.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2018:RA2017010287.N08Im RIS seit
06.07.2020Zuletzt aktualisiert am
14.07.2020