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L37154 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag OberösterreichRechtssatz
Aus den Bestimmungen über die Verbauungsdichte, wozu jedenfalls auch das Maß der baulichen Nutzung der Grundstücke im Sinne eines Verhältnisses der Gesamtgeschoßfläche eines Gebäudes zur Fläche des Bauplatzes wie bei der Geschoßflächenzahl nach § 32 Abs. 6 OÖ ROG 1994 zählt, erwachsen subjektive öffentliche Nachbarrechte (vgl. mit näherer Begründung VwGH 14.12.2007, 2006/05/0235).Aus den Bestimmungen über die Verbauungsdichte, wozu jedenfalls auch das Maß der baulichen Nutzung der Grundstücke im Sinne eines Verhältnisses der Gesamtgeschoßfläche eines Gebäudes zur Fläche des Bauplatzes wie bei der Geschoßflächenzahl nach Paragraph 32, Absatz 6, OÖ ROG 1994 zählt, erwachsen subjektive öffentliche Nachbarrechte vergleiche mit näherer Begründung VwGH 14.12.2007, 2006/05/0235).
Schlagworte
Baurecht NachbarEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019050037.L01Im RIS seit
30.06.2020Zuletzt aktualisiert am
30.06.2020