RS Vwgh 2020/5/6 Ra 2020/02/0026

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Veröffentlicht am 06.05.2020
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §45 Abs2
VwGG §42 Abs1
VwGG §42 Abs4
VwGVG 2014 §17
VwGVG 2014 §38

Rechtssatz

Erweist sich eine Beweiswürdigung wegen der Schwäche eines Beweismittels (hier: Unschärfe des Fotos) "ohne Berücksichtigung weiterer Beweismittel" als unschlüssig, kommt es nicht darauf an, ob die weiteren Beweismittel in antizipierender Beweiswürdigung nicht berücksichtigt wurden oder deshalb nicht, weil sie nicht mehr zur Verfügung stehen.

Schlagworte

Beweiswürdigung Wertung der Beweismittel

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2020020026.L01

Im RIS seit

30.06.2020

Zuletzt aktualisiert am

30.06.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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