RS Vwgh 2020/5/6 Ra 2019/02/0213

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Veröffentlicht am 06.05.2020
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40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Ob eine Tatsache als glaubhaft gemacht zu betrachten ist, unterliegt der freien Beweiswürdigung der Behörde bzw. des VwG (vgl. VwGH 24.5.1989, 89/02/0017, VwSlg. 12936 A).Ob eine Tatsache als glaubhaft gemacht zu betrachten ist, unterliegt der freien Beweiswürdigung der Behörde bzw. des VwG vergleiche VwGH 24.5.1989, 89/02/0017, VwSlg. 12936 A).

Schlagworte

freie Beweiswürdigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019020213.L03

Im RIS seit

30.06.2020

Zuletzt aktualisiert am

30.06.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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