Index
81/01 WasserrechtsgesetzNorm
WRG 1959 §38 Abs1Rechtssatz
Da in § 38 das Erfordernis der wasserrechtlichen Bewilligung neben anderen, allenfalls erforderlichen Bewilligungen normiert ist, kommt dieser Bewilligung durchaus selbständiger Charakter zu.Da in Paragraph 38, das Erfordernis der wasserrechtlichen Bewilligung neben anderen, allenfalls erforderlichen Bewilligungen normiert ist, kommt dieser Bewilligung durchaus selbständiger Charakter zu.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1950:1949001875.X01Im RIS seit
25.06.2020Zuletzt aktualisiert am
25.06.2020