RS Vwgh 2020/5/4 Ra 2018/04/0152

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Veröffentlicht am 04.05.2020
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97 Öffentliches Auftragswesen

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): Ra 2018/04/0153

Rechtssatz

§ 195 Z 5 BVergG 2006 ist wegen seines Charakters als Ausnahmebestimmung nach der Rechtsprechung des EuGH restriktiv auszulegen.Paragraph 195, Ziffer 5, BVergG 2006 ist wegen seines Charakters als Ausnahmebestimmung nach der Rechtsprechung des EuGH restriktiv auszulegen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2018040152.L04

Im RIS seit

23.06.2020

Zuletzt aktualisiert am

23.06.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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