RS Vwgh 2020/5/19 Ro 2018/13/0015

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Veröffentlicht am 19.05.2020
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §30 Abs4 Z1 idF 2012/I/022

Rechtssatz

Der in § 30 Abs. 4 Z 1 EStG 1988 geforderte enge wirtschaftliche Zusammenhang zwischen Veräußerung und Umwidmung ergibt sich in der Regel aus dem vereinbarten Kaufpreis.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2020:RO2018130015.J01

Im RIS seit

23.06.2020

Zuletzt aktualisiert am

23.06.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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