TE Lvwg Erkenntnis 2020/5/4 VGW-151/059/15373/2019

JUSLINE Entscheidung

Veröffentlicht am 04.05.2020
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Entscheidungsdatum

04.05.2020

Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
40/01 Verwaltungsverfahren
19/05 Menschenrechte

Norm

NAG 2005 §11 Abs1 Z4
NAG 2005 §11 Abs2 Z1
NAG 2005 §11 Abs3
NAG 2005 §11 Abs4 Z1
NAG 2005 §30 Abs1
NAG 2005 §30 Abs3
NAG 2005 §46 Abs1 Z2 litd
NAG 2005 §54 Abs5
NAG 2005 §55 Abs3
NAG 2005 §55 Abs5
AVG §69 Abs1 Z1
AVG §69 Abs3
EMRK Art 8

Text

IM NAMEN DER REPUBLIK

Das Verwaltungsgericht Wien hat durch seinen Richter Dr. Schattauer über die Beschwerde des Herrn A. B., geb.: ...1982, STA: Ägypten, Wien, C.-gasse, vertreten durch Rechtsanwalt, gegen den Bescheid des Landeshauptmannes von Wien, Magistratsabteilung 35, vom 25.10.2019, Zahl ...,

zu Recht erkannt:

I. Gemäß § 28 Abs. 1 VwGVG wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.

II. Die ordentliche Revision ist zulässig.

Entscheidungsgründe

I. Verfahrensgang:

1. Der Beschwerdeführer verfügte zunächst über eine erstmalig im Jahr 2013 erteilte und sodann zweifach im Jahresabstand (bis 29.07.2015) verlängerte Aufenthaltsbewilligung „Studierender“; unter Bekanntgabe der Verehelichung mit der slowakischen Staatsangehörigen D. E. brachte er bei der belangten Behörde am 23.3.2015 einen Antrag betreffend Ausstellung einer Aufenthaltskarte gem. § 54 NAG ein. Diesem Antrag wurde seitens der Behörde ohne weiteres entsprochen und die Aufenthaltskarte mit Gültigkeit von 13.07.2015 bis 13.07.2020 ausgestellt. Die Ehe wurde am 07.03.2017 rechtskräftig geschieden, worüber der Beschwerdeführer die belangte Behörde bei der Einbringung eines Antrages auf Erteilung des Aufenthaltstitels „Rot-Weiß-Rot Karte plus“ (§ 46 Abs 1 Z 2 lit d NAG) am 13.04.2017 in Kenntnis setzte. Nach Einleitung eines Verfahrens gem. § 55 Abs 3 NAG erging seitens des BFA eine Mitteilung gem. § 55 Abs 5 NAG.

Daraufhin leitete die belangte Behörde den Verwaltungsakt gem. § 37 Abs. 4 NAG zwecks weiterer Veranlassung an die Fremdenpolizei weiter. Diese berichtete mit Schreiben vom 13.03.2018 dahingehend, dass eine Überprüfung der Ehe zwischen dem Beschwerdeführer und Frau E. zufolge Wegzuges von Frau E. aus dem Bundesgebiet, der Aussageverweigerung des Beschwerdeführers anlässlich seiner Einvernahme und mangels Fotomaterial zur allfälligen Verwendung bei einer Hausbefragung nicht möglich sei.

Daraufhin wurde dem Beschwerdeführer seitens der belangten Behörde von Amts wegen den Aufenthaltstitel „Rot-Weiß-Rot Karte plus, jedoch unter Missachtung des § 20 Abs. 1a NAG lediglich mit einjähriger Gültigkeitsdauer von 06.06.2018 bis 06.06.2019 erteilt.

2. Zwischenzeitig (am 18.04.2018) war auch seitens der nunmehrigen Ehegattin des Beschwerdeführers, der ägyptischen Staatsangehörigen Frau F. G. ein Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels für den Zweck "Rot-Weiß-Rot - Karte plus (§ 46/1/2)" unter Berufung auf die mit dem Beschwerdeführer am 10.09.2017 in Ägypten eingegangene Ehe gestellt worden.

3. Bezugnehmend darauf wurde seitens der belangten Behörde aufgrund des Verdachtes, bei der Vorehe des Beschwerdeführers mit der slowakischen Staatsbürgerin D. E. habe es sich um eine Aufenthaltsehe gehandelt, mit E-Mail vom 7.2.2019 beim BFA eine neuerliche Beurteilung des Sachverhaltes angeregt. Am 6.3.2018 erfolgte seitens des BFA die Benachrichtigung, dass gegen den Beschwerdeführer ein „neues, aufenthaltsbeendendes Verfahren geführt“ werde.

4. Am 09.05.2019 stellte der Beschwerdeführer einen Verlängerungsantrag. Bei der Antragstellung wurde wiederum auf die vom Beschwerdeführer zuletzt eingegangene Ehe mit der ägyptischen Staatsbürgerin F. G. sowie die aus dieser Ehe stammende gemeinsame Tochter H. A. B., geb. ...2018 – für diese wurde bei der belangten Behörde am 31.07.2018 der Antrag auf Erteilung des Aufenthaltstitels „Rot-Weiss-Rot - Karte plus“ eingebracht - hingewiesen.

5. Mit Schreiben vom 27.09.2019 wurde der Beschwerdeführer über die Einleitung der Wiederaufnahmeverfahren in Kenntnis gesetzt. Mit Schreiben vom 9.10.2019 gab der Beschwerdeführer eine Stellungnahme zum Vorhalt betreffend des Eingehens einer Aufenthaltsehe ab.

6. Mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid wurden die bereits rechtskräftig abgeschlossenen Verfahren aufgrund der Anträge vom 23.03.2015 auf Ausstellung einer Aufenthaltskarte sowie vom 13.04.2017 auf Ersterteilung eines Aufenthaltstitels „Rot-Weiß-Rot Karte plus“ gemäß § 69 Abs. 1 Z 1 iVm § 69 Abs. 3 NAG von Amts wegen wiederaufgenommen, die Verfahren in den Stand vor der jeweiligen Titelerteilung zurückgesetzt (Spruchpunkte 1.a und 1.b dieses Bescheides) und die jeweiligen Anträge sowie der noch unerledigte Verlängerungsantrag vom 09.05.2019 abgewiesen (Spruchpunkte 2.a. bis c. des Bescheides).

7. Begründend führte die belangte Behörde dazu unter Bezugnahme auf eigene Erhebungen sowie solche seitens des BFA im Wesentlichen (sinngemäß) aus, der Beschwerdeführer habe sich unter Vorspiegelung eines falschen Ehelebens mit Frau E. eine Aufenthaltskarte erschlichen und damit die Behörde bewusst in die Irre geführt; der gesamte aktenkundige Sachverhalt gleiche der gelebten Praxis in vielen der Behörde bekannten Verfahren.

8. Hiergegen richtet sich die – rechtzeitig – eingebrachte Beschwerde, in der das Vorliegen einer Aufenthaltsehe bestritten wird.

9. Die belangte Behörde nahm von der Erlassung einer Beschwerdevorentscheidung Abstand und legte die Beschwerde samt den Bezug habenden Verwaltungsakten dem Verwaltungsgericht Wien zur Entscheidung vor. Im verwaltungsgerichtlichen Beschwerdeverfahren wurde der Fremdenakt des Beschwerdeführers angefordert.

10. Das Verwaltungsgericht Wien führte am 11.02.2020 eine öffentliche mündliche Verhandlung durch, in der der anwaltlich vertretene Beschwerdeführer als Partei sowie Frau D. E. und weitere vom Beschwerdeführer namhaft gemachte Personen aus seinem Bekanntenkreis als Zeugen einvernommen wurden. Eine Vertreterin der belangten Behörde hat an der Verhandlung teilgenommen. Zur Verhandlung wurden, entsprechenden Anträgen Rechnung tragend, Dolmetscher für die arabische bzw. tschechisch-slowakische Sprache beigezogen.

Folgendes wurde in der Verhandlung zu Protokoll genommen:

Befragung des Beschwerdeführers:

Frage (F): Es wurde angegeben, dass Sie 2015 von Exekutivbeamten in Ihrer Wohnung aufgesucht und dabei gemeinsam mit der Exgattin angetroffen worden seien. Bitte erläutern Sie dies genauer.

Antwort (A): Ich kann dazu angeben, dass etwa 2 Monate nach der Eheschließung zwei Polizisten mich in der Wohnung aufgesucht haben. Sie haben meine Frau im Bett liegend vorgefunden und eine Ausweiskontrolle durchgeführt und Nachschau in den Kästen genommen. Dabei konnten sie feststellen, dass sich persönliche Gegenstände meiner Frau in der Wohnung befunden haben. Ein genaues Datum kann ich ebenso wenig angeben, wie die Personalien der betreffenden Polizisten.

F: In welcher Beziehung stehen Sie bzw. standen Sie und Ihre Exgattin zu den namhaft gemachten Zeugen in der Zeit ab dem erstmaligen Kennenlernen bis zur Scheidung? Was können die Zeugen dazu beitragen, um den bestehenden Verdacht einer Aufenthaltsehe zu entkräften? Welche konkreten Wahrnehmungen haben diese Zeugen Ihres Wissens nach bezüglich Ihres gemeinsamen Ehe- und Familienlebens. In welcher Sprache wurde kommuniziert? Welche gemeinsamen Treffen bzw. Unternehmungen hat es gegeben. Wurde davon etwas dokumentiert, und wenn ja, wie?

A: Die heute anwesenden Zeugen sind Bekannte und Freunde von mir, nicht von meiner Frau. Sie waren alle bei meiner Hochzeit anwesend. Nach der Hochzeit waren wir noch in einem China Restaurant. Abgesehen von der Hochzeit hat es viele gemeinsame Kontakte mit diesen Bekannten gemeinsam mit meiner Frau gegeben. Wir waren hin und wieder essen und sind spazieren gegangen. Ab und zu haben wir uns auch in der Kirche getroffen. Es ist die I. Kirche. Auch in der Kirche war meine Frau dabei. Ebenso bei gelegentlichen kirchlichen Anlässen. Die Kommunikation war kein Problem, da meine Gattin Deutsch gesprochen hat und die anderen Zeugen auch. Die Messe war auf Arabisch und auf Deutsch. Die Kirchbesuche waren nicht regelmäßig wöchentlich, sondern alle paar Wochen. Exakter kann ich das heute nicht mehr angeben. Kirchliche Feierlichkeiten hat es immer zu Ostern und zu Weihnachten gegeben. Diese Feierlichkeiten waren in der Kirche und da habe ich meine Frau immer mitgenommen. Fast alle Zeugen waren auch dabei, nämlich J., K. L., seine Frau, M. N. und dessen Frau. Ich habe von diesen Anlässen auch Fotos auf meinem Handy aufgenommen. Nach der Scheidung habe ich die aber alle gelöscht. Über Vorhalt, dass das aber nicht nachvollziehbar erscheint, weil sich diese Fotos ja auf Anlässe beziehen, bei denen auch meine Freunde und Bekannte zugegen waren, gebe ich an, dass das bei uns so ist, da meine jetzige Ehegattin meine Vergangenheit nicht sehen will. Deswegen habe ich sämtliche Bilder, wo meine Ex-Frau abgebildet ist, gelöscht.

F: Schildern Sie bitte Ihren eigenen bisherigen privaten und beruflichen Werdegang. Weiß Ihre Ex-Gattin darüber Bescheid und wenn ja, inwiefern:

A: Ich bin in Ägypten geboren habe dort die Schule besucht und maturiert. Dann habe ich ein Jus-Studium abgeschlossen und ca. 3 Jahre lang als Rechtsanwalt gearbeitet. Danach kam ich nach Österreich. Über Vorhalt, das aktenkundig auch Tätigkeiten als Kellner und Lehrer aufscheinen, gebe ich an, dass ich neben meinem Studium gearbeitet habe. Es gab in meinem Leben in Ägypten keine besonderen Ereignisse. Als Rechtsanwalt hatte ich keine eigene Kanzlei, sondern habe bei einem eingesessenen Anwalt gearbeitet. Ich war auf keine besonderen Agenden spezialisiert. Meinen Lebensunterhalt habe ich durch diese Arbeit bestritten. Mein Vater hat in Ägypten drei Häuser. Er war ein wohlhabender Geschäftsmann. Er hat mir auch finanziell im Bedarfsfall geholfen. Ich selbst hatte kein eigenes Vermögen. Es gab bei mir bzw. bei meiner Familie keine besonderen Schicksalsschläge. Mein Onkel mütterlicherseits ist gestorben, drei Monate nachdem ich nach Österreich kam. Bevor ich nach Österreich kam, habe ich immer nur in Ägypten gelebt. Meine Eltern leben noch. Ich habe eine Schwester und vier Brüder. Sie leben alle in Ägypten. Meine Brüder arbeiten gemeinsam mit meinem Vater als Geschäftsleute. Sie handeln mit …. Meine Schwester ist verheiratet und lebt in einem anderen Bundesland. Das war auch schon während meiner Ehe so.

Über Vorhalt der Stellungnahme vom 09.10.2015, wonach die darin dargestellten Ereignisse nach Dafürhalten des VL durchaus besondere Ereignisse sind und warum ich diese nicht erwähnt habe: Ich habe das so verstanden, ob bei mir etwas Besonderes vorgefallen ist. Mein Leben in Ägypten war normal. Was ich damals geschrieben habe, entspricht der Wahrheit.

Befragt, ob meine Exgattin von diesen Ereignissen etwas weiß: Nein, das war ja vor der Heirat.

Über Vorhalt, dass nicht nachvollziehbar erscheint, dass man der Ehegattin nichts aus dem bisherigen Leben erzählt: Ich wollte ihr keine Angst einjagen. Befragt, was meine Exfrau sonst von meinem Leben in Ägypten und meiner Familie weiß: Sie weiß, dass meine Eltern und Geschwister dort leben. Es gab aber nie einen Kontakt zwischen ihr und meiner Familie. Sie weiß, dass mein Vater Händler ist. Vom …handel weiß sie vermutlich nichts. Wir haben uns nur auf Deutsch und Englisch verständigen können. Unsere Sprachkenntnisse in Deutsch und Englisch waren damals nicht so gut. Eine Unterhaltung, in der Details artikuliert werden konnten, war nicht gut möglich.

Befragt, wieso ich nach Österreich zum Studieren gegangen bin, obwohl ich schon eine Ausbildung als Rechtsanwalt hatte: In Ägypten ging es mir finanziell und was die Arbeit angeht, nicht besonders gut. Ich wollte meine Situation in Österreich verbessern, hier studieren und arbeiten.

Über Vorhalt, dass ich im Studium keine einzige Prüfung abgelegt habe: Am Anfang habe ich Deutschkurse gemacht.

Befragt, wieso ich nach der Eheschließung nicht weiter studiert habe: Ich wollte studieren, aber meine Frau hörte auf zu arbeiten und daher musste ich entsprechend Geld verdienen, um mich und meine Frau zu ernähren.

Nach Erhalt meines Aufenthaltstitels als Student, war ich zwischenzeitlich auch in Ägypten. Einmal im Jänner 2017 und einmal im September 2017. Dann habe ich meine jetzige Frau geheiratet. Ob ich auch vorher noch in Ägypten gewesen bin, daran kann ich mich jetzt nicht mehr genau erinnern. Mir ist auch nicht erinnerlich, ob ich während der aufrechten Ehe mit meiner Exgattin nach Ägypten gereist bin.

F: Schildern Sie bitte was Sie über den bisherigen privaten und beruflichen Werdegang Ihrer Ex-Gattin wissen:

A: Meine Exgattin ist Slowakin und hat drei Kinder. Ich habe die Kinder gesehen. Sie erzählte mir, dass ihr Vater in einem arabischen Land gearbeitet habe. Dass ihre Mutter in der Slowakei lebt. Dass sie vier Schwestern hat, zu denen sie aber wenig Kontakt hat. Die Kinder stammen von zwei Männern. Sie hat nie geheiratet. Sie hat von der Schule nichts erzählt. Sie hat mir erzählt, dass sie in einem Restaurant gearbeitet hat. Einmal, 2014 glaublich, war sie in Tunesien. Vieles habe ich heute nicht mehr in Erinnerung. Von ihren Beziehungen hat sie mir erzählt, dass sie gut begannen, sich dann aber verschlechterten, weil der Lebenspartner dem Alkohol verfallen ist. Nochmals befragt zu den Kindern: Ich habe die Kinder in der Wohnung meiner Exgattin in der Slowakei gesehen. Sie hatte eine kleine Wohnung dort, glaublich in einer Stadt namens O.. Ich bin dort 2-3 Mal gewesen. Ich bin mit dem Zug dahin gefahren. Zweimal bin ich alleine hingefahren. Einmal gemeinsam mit meiner Frau. Bei uns in der Wohnung waren die Kinder nie. Sie hat mir erzählt, dass sie, wenn sie bei mir war, die Kinder in der Obhut ihrer Mutter gelassen hat. Sie ist aber oft zu den Kindern gefahren und mehrere Tage geblieben. Der Älteste war damals glaublich 13 Jahre alt und die Mittlere war 10 Jahre alt und der Kleine glaublich 5 Jahre alt. Der Älteste war schon in der Schule. Näheres weiß ich nicht. Ich habe den Kindern nichts Besonderes geschenkt. Ab und zu habe ich Schokolade mitgenommen. Das hat meine Exgattin gesehen.

F: Welche Sprachen sprechen Sie? In welcher Sprache erfolgte die Verständigung im Eheleben?

A: Die Verständigung mit meiner Exgattin erfolgte wie gesagt auf Deutsch und Englisch. Am 31.03.2015 habe ich das B2 Zeugnis erworben. Meine Exgattin wusste natürlich, dass ich den Kurs besuchte. Sie hat wohl gesehen, dass ich lerne, aber damals hat sie gearbeitet und ist spät nach Hause gekommen.

F: Sie haben nach der Scheidung wieder geheiratet. Erklären Sie bitte die näheren Umstände:

A: Meine Exgattin hatte mich bereits sechs Monate vor der Scheidung verlassen gehabt. Die Scheidung erfolgte einvernehmlich. Meine jetzige Frau habe ich von Österreich aus über das Internet kennengelernt. Sie stammt von meinem Dorf. Ich kannte sie schon von meiner Zeit in Ägypten. Die nähere Beziehung entwickelte sich dann über das Internet. Vor der Ehe mit meiner Exgattin, stand ich mit meiner jetzigen Gattin in keiner näheren Beziehung. Ich war auch nicht zuvor bereits mit ihr verheiratet. Im Jänner 2017 war ich für einen Monat in Ägypten. Da habe ich meine jetzige Frau regelmäßig getroffen. Der Entschluss zu heiraten kam dann im April 2017. Um zu heiraten, bin ich dann nach Ägypten geflogen. Unser Kind ist am ...2018 geboren.

F: Schildern Sie bitte möglichst detailliert, wie Sie und Frau E. sich kennengelernt haben und die Entwicklung der gemeinsamen Beziehung bis zur Eheschließung:

A: Ich habe damals in einem Würstelstand gearbeitet. Meine Exgattin hat dort etwas konsumiert. So kamen wir ins Gespräch. Ein oder zwei Tage später kam sie nochmals. Dann fragte ich sie nach Name und Telefonnummer. Wir tauschten die Nummern aus. Sie sagte, dass sie nur auf Besuch in Österreich sei. Dann waren wir einmal in der Disko. Dann waren wir einmal chinesisch essen. Wir haben über das Internet kommuniziert. Zwischen dem ersten Kennenlernen und der Heirat sind vielleicht 3-4 Monate vergangen. Befragt, ob bei gemeinsamen Unternehmungen auch andere Personen zugegen waren: Nein, wir waren immer alleine.

F: Schildern Sie bitte wie es zum Entschluss gekommen ist, zu heiraten:

A: Das war aus religiösen Gründen. Ich wollte mit ihr keinen unehelichen Sex haben. Den Heiratsantrag machte daher ich. Wir haben viel über die Ehe diskutiert. Da sie Sex mit mir wollte, hat sie in die Ehe eingewilligt.

                

F: Schildern Sie bitte die Hochzeitsplanung und den Ablauf Ihrer Hochzeit:

                                     

A: Ich habe alles organisiert. Ich habe die Eheringe gekauft. Ich habe die Ringe als Überraschung für sie ausgesucht. Beim Standesamt im ... Bezirk hätte es einen Termin erst in 5 oder 6 Monaten gegeben. Daher fiel die Wahl auf P.. Es gab kein Brautkleid. Wir waren bekleidet, wie auf den vorgelegten Fotos dokumentiert. Außer den Ringen, gab es kein Hochzeitsgeschenk. Ich habe ihr Blumen gebracht. Die Hochzeit erfolgte nur standesamtlich. Bei der Trauung zugegen waren, außer uns, alle heute erschienenen Zeugen, bis auf die Frau von M. N.. Wir sind dann gemeinsam essen gegangen. Danach brachte mein Freund K. mich und meine Frau zu uns nach Hause.

F: Schildern Sie bitte besondere Ereignisse aus Ihrer Ehe:

A: Einmal, 2015, hatten wir ein Wassergebrechen in unserer Wohnung. Die Waschmaschine ist übergelaufen. Die ganze Wohnung war unter Wasser. Das habe ich meiner Frau erzählt, weil sie in dieser Zeit nicht da war. Ich habe die Zeit meiner Ehe mit Frau E. verdrängt. Ich kann über nichts Besonderes berichten. Es gab auch nichts, was besonders auffällig war. Es gab keine gröberen Konflikte. Manchmal haben wir gestritten, so wie es in jeder Ehe mal ist. Wir haben normal gelebt. Wir haben miteinander geschlafen. Sind spazieren gegangen. Es war nichts Aufregendes.

F: Haben Sie Verwandte bzw. Freunde und Bekannte, die ebenfalls in Österreich leben und zu denen auch meine Exgattin Kontakt hatte? Um wen handelt es sich:

                                                                  

A: Nein. Bei meinen Aufenthalten in der Slowakei, habe ich wie gesagt, die Kinder meiner Exgattin kennengelernt, aber keine sonstigen Verwandten. Also weder Mutter noch Geschwister. Soviel ich weiß, hat sie mit den Schwestern Probleme. Ich habe die Mutter, wie gesagt, nicht kennengelernt.

Über Vorhalt meiner Aussage anlässlich der Einvernahme beim BFA am 7.11.2017: Mit Familie meinte ich nur die Kinder meiner Exgattin. Ich habe die Mutter wie gesagt nie gesehen. Die Altersangaben der Kinder beziehen sich auf die damalige Zeit.

Mein Chef bei der Q. KG heißt R.. Er ist Ägypter und führt ein Restaurant S. und einen Würstelstand im ... Bezirk. Ich und meine Frau haben nie zusammen gearbeitet. Mein Chef hat zu unserem Eheleben keine Wahrnehmungen. Der Name T. U. ist mir nicht bekannt. Eine Cousine meiner Exgattin hat T. geheißen. Der Name V. W. ist mir ebenfalls unbekannt.

                                

F: Geben Sie bitte detailliertere Auskunft zu Ihren familiären, verwandtschaftlichen und freundschaftlichen Beziehungen, sowie jenen der Exgattin:

A: Dazu habe ich schon ausgesagt.

F: Waren Sie zuvor bereits einmal verheiratet oder haben Sie früher in einer oder mehreren Beziehungen gelebt? Wenn ja, schildern Sie bitte den Verlauf auch dieser Ehe und warum es zur Scheidung bzw. Trennung gekommen ist; Weiß ihre Exgattin darüber Bescheid und wenn ja, inwiefern?

A: Frau E. war meine allererste Beziehung. Ich hatte zuvor noch niemanden.

F: Was wissen Sie über Ausbildung und Berufstätigkeit Ihrer Exgattin?

A: Mir ist nicht bekannt, dass sie eine bestimmte Ausbildung hätte. Ich weiß, dass sie die Mittelschule abgebrochen hat.

F: Schildern Sie bitte aus Ihrem Ehealltag: Wie ist während der aufrechten Ehe der Tagesablauf üblicherweise verlaufen (Gewohnheiten und Routinen, Tagesstruktur, Haushaltsführung, gemeinsame Freizeitgestaltung). Was wurde üblicherweise an den Wochenenden sowie an Fest- und Feiertagen unternommen:

A: Wir haben während der Ehe nichts Besonderes unternommen. Es gab weder Urlaube, Ausflüge noch Reisen. Es gab auch keinen Kontakt zu Wohnungsnachbarn.

Befragt zu fixen Gewohnheiten und Abläufen während des Zusammenlebens: Üblicherweise sind wir an den Feiertagen gemeinsam aufgestanden. Wir haben gemeinsam geduscht. Dann haben wir gemeinsam gefrühstückt. Ich habe Tee getrunken und sie Löskaffee getrunken. Manchmal habe ich das Frühstück zubereitet, manchmal sie. Unter der Woche musste meine Exgattin früher zur Arbeit. Sie ist daher früher aufgestanden. Wir haben oft gemeinsame Lebensmittel zusammen eingekauft. Unten gab es einen Penny oder Billa. Aufgeräumt hat immer sie. Bezüglich der Lebensmittel gab es keine besonderen Vorlieben. Wir haben beide keinen Alkohol getrunken. Wir haben beide geraucht. In unserer Freizeit haben wir gemeinsam ferngeschaut oder Sex gehabt. Wir sind auch oft spazieren gegangen. Wir haben weder Bücher noch Zeitschriften gelesen. Wir haben viel Zeit in der Wohnung verbracht. Ich habe früher Fußball gespielt und habe der oft Fußball im Fernsehen bzw. am Handy angesehen. Während der Ehe gab es zu besonderen Anlässen Geschenke. Etwa habe ich ihr eine Jacke oder Schuhe geschenkt. Einmal glaube ich, hat auch sie mir Schuhe geschenkt.

F: Sie werden ersucht, aus Ihrem Intimleben mit Ihrer Exgattin zu berichten:

A: Meine Exgattin hat auf der rechten Schulter ein Tattoo. Unser Sexualleben war normal. Verhütet wurde mit Kondomen. Manchmal hatten wir täglich Sex. Manchmal verging längere Zeit dazwischen. Beim Sex hat meine Exgattin immer auf dem Bauch gelegen. Ab und zu hatten wir Sex am Tisch. Der Sex in der Ehe war für uns beide wichtig. Wir haben uns damals sehr viel geliebt. Wir hatten häufig Sex.

F: Was wissen Sie sonst noch über die Gewohnheiten und Vorlieben Ihrer Exgattin?

A: Meine Exgattin hatte keine Hobbys. Dazu fehlte ihr das Geld. Sie hatte immer finanzielle Schwierigkeiten. Sie ging gerne spazieren. Befragt, warum sie die Arbeit in Österreich wieder aufgegeben hat: Sie hatte immer Stress in ihrem Leben. Die Arbeit war für sie zu anstrengend.

F: Welche sozialen Medien nutzen Sie? Ist darin etwas von Ihrem gemeinsamen Eheleben dokumentiert? Sie werden ersucht, Einsicht in diese Medien zu gewähren.

                                     

A: Wie gesagt, habe ich am Handy keine Fotos. Auch sonst ist aus unserem Eheleben nichts dokumentiert, etwa auf Videos, einer Cloud oder auf Facebook.

F: Gibt es besondere Auffälligkeiten bei Ihnen bzw. Ihrer Exgattin, über die Sie berichten können (Erkrankungen, Medikamentenkonsum, körperliche oder psychische Auffälligkeiten)

A: Sie hat wie gesagt ein Tattoo. Sonst gibt es nichts zu sagen. Von Erkrankungen ist mir nichts bekannt. Auch von einem Medikamentenkonsum, Alkohol- oder Suchtgiftproblem weiß ich nichts.

F: Sie haben mit Ihrer Exgattin eine gemeinsame Wohnung bewohnt. Schildern Sie bitte, wie die Wohnung eingerichtet war und wie und wofür Sie und Ihre Exgattin die Wohnung genutzt haben.

A: Es war meine Wohnung. Es war alles schon da. Es gab keine gemeinsamen Anschaffungen. Befragt, wie die Wohnung damals ausgestattet war: Es war ein kleines Zimmer und ein großes Zimmer. Das kleine Zimmer diente als Speisezimmer mit Tisch und vier Sesseln. Im großen Zimmer stand ein Bett. Es gab ein Badezimmer. Es gab keine Küche, sondern eine Kochecke. Da stand ein Gasherd. An Haushaltsgeräten gab es einen Fernseher. Es gab keine Kaffeemaschine. Es gab einen Wasserkocher. Dokumente und Wertsachen: Ich bewahrte sie in einer Tasche auf. Neben dem Bett gab es eine Kommode, da hat meine Exgattin ihre Sachen aufbewahrt.

F: Haben Sie während aufrechter Ehe die Wohnung gewechselt? Wenn ja, nehmen Sie dazu bitte Stellung:

A: Da der Mietvertrag in der X.-straße ausgelaufen ist, bin ich in die Y.-gasse gezogen. Dort hat sich auch meine Exgattin angemeldet. Sie hat aber nie in dieser Wohnung gewohnt. Sie war in dieser Zeit in der Slowakei. Da haben die Schwierigkeiten angefangen. Es gab in dieser Zeit nur Telefonate zwischen uns aber keine persönlichen Treffen mehr. Ab dem Bezug meiner neuen Wohnung gab es zwischen meiner Exgattin und mir keinerlei Eheleben mehr. Wir haben uns auch nicht mehr persönlich gesehen. Als der Y.-gasse auslief, fand ich eine Wohnung neuerlich in der X.-straße. Bezüglich meiner Exgattin gilt das eben Gesagte. Befragt, warum meine Exgattin dann an diesen Anschriften durchgehend gemeldet war: Damals war noch nicht von einer Scheidung die Rede. Wir versuchten die Ehe zu retten. Zu den Eheproblemen befragt: Es waren kulturelle Probleme. Ich war vielleicht zu sehr eifersüchtig. Das liegt in meiner Natur und sie hat das nicht akzeptiert.

                             

Über Befragen der BehV:

Davon, dass meine Exgattin Kinder hatte, habe ich schon vor der Eheschließung erfahren. Befragt, ob im Hinblick auf die Kinder, über ein weiteres Familienleben gesprochen wurde: Darüber wurde geredet, dass es schwer werden wird, aber die Kinder waren ja in der Slowakei. Sie hat aber wie gesagt öfter Zeit in der Slowakei mit ihren Kindern verbracht. Befragt, warum die Kinder nicht auch nach Österreich geholt wurden: Dazu war die Wohnung zu klein. Sie zeigte auch nie Interesse daran. Sie war daran interessiert, dass die Kinder in der Slowakei aufwachsen. Meine Exgattin hat mit Freunden von ihr telefoniert und gechattet. Das hat mich gestört. Sie hat natürlich auch SMS an die Kinder geschrieben. Das hat mich nicht gestört. Wenn sie vor unserer Ehe in Österreich war: Befragt, wo sie genächtigt hat: ich kann mich daran nicht erinnern. Ich nehme an, sie war bei ihrer Freundin. Vor der Eheschließung hat meine Exgattin niemals bei mir übernachtet. Über Vorhalt, dass bereits ab Ende Jänner 2015 eine Hauptwohnsitzmeldung bestanden hat: Wir haben uns ja darüber verständigt zu heiraten. Für das Standesamt benötigte sie einen Meldezettel. Den heute anwesenden Zeugen habe ich meine Exgattin erstmals am Tag der Hochzeit vorgestellt. Allein J. hat sie glaublich auch vor der Hochzeit schon gesehen. Befragt, ob wir uns darüber unterhielten, wie meine Exgattin den Unterhalt der Kinder in der Slowakei finanziert: Sie hat mir erzählt, dass sie das alles regelt, weil sie gearbeitet habe. Sie hat sich aber geschämt, von mir Geld zu verlangen. Wenn sie von mir Geld verlangt hat, habe ich ihr Geld gegeben. Ich habe aber nicht nach dem Zweck gefragt. Meine Exgattin hatte kein Bankkonto. Bei meinem Bankkonto war sie nicht zeichnungsberechtigt. Befragt, zu den konkreten Anlässen betreffend die erwähnten Geschenke: Ich kann mich nicht erinnern. Ich glaube, es handelte sich um ihren Geburtstag.

Aussage der Zeugin D. E.:

Ich bin zur heutigen Verhandlung mit meinem Lebensgefährten, Herrn V. W., und dem gemeinsamen Kind erschienen. Ich bin mit ihm seit ca. 3 Jahre zusammen. Als ich mit meinem Exgatten verheiratet war, habe ich ihn noch gar nicht gekannt. Die Ehe mit dem Bf war meine erste Ehe.

F: Es wurde angegeben, dass Sie 2015 von Exekutivbeamten in Ihrer Wohnung aufgesucht und dabei gemeinsam mit Ihrem Exgatten angetroffen worden seien. Bitte erläutern Sie dies genauer.

A: Es stimmt. Ca. 2-3 Monate nach der Hochzeit sind die Polizisten in die Wohnung gekommen. Ich habe zu dieser Zeit geschlafen, weil ich spät von der Arbeit nach Hause gekommen bin. Mein Exgatte hat die Polizisten hereingelassen. Ich habe die Kontrolle gar nicht miterlebt. Davon hat mir mein Exgatte erst nachträglich erzählt. Ich habe, wie gesagt, während der gesamten Zeit geschlafen.

F: In welcher Beziehung stehen Sie bzw. standen Sie und Ihr Exgatte zu den namhaft gemachten Zeugen in der Zeit ab dem erstmaligen Kennenlernen bis zur Scheidung? Was können die Zeugen dazu beitragen, um den bestehenden Verdacht einer Aufenthaltsehe zu entkräften? Welche konkreten Wahrnehmungen haben diese Zeugen Ihres Wissens nach bezüglich Ihres gemeinsamen Ehe- und Familienlebens. In welcher Sprache wurde kommuniziert? Welche gemeinsamen Treffen bzw. Unternehmungen hat es gegeben. Wurde davon etwas dokumentiert, und wenn ja, wie?

A: Einige dieser Zeugen kenne ich. Es sind die Bekannten meines Exgatten. Sie waren alle bei der Hochzeit. Ich habe sie sogar schon vor der Hochzeit kennengelernt. Mein Exgatte hat mich mit ihnen bekannt gemacht. Etwa sind wir nach der Arbeit gemeinsam auf einen Kaffee gegangen. Es sind zwar nicht meine Freunde, aber eben Bekannte, die Freunde meines Exgatten sind. Namentlich sind mir diese Zeugen nicht erinnerlich. Die meisten habe ich heute aber wieder erkannt. Nach der Hochzeit waren wir in einem China Restaurant gemeinsam essen. Ich war berufstätig und habe die sonstige Zeit meinen Kindern gewidmet. Mein Exgatte hat sich weiterhin mit seinen Freund getroffen. Aber ich hatte für gemeinsame Unternehmungen keine Zeit. Unter der Woche habe ich gearbeitet und am Wochenende bin ich zu meinen Kindern in die Slowakei gefahren. Ich bin gläubige Katholikin. Mein Exgatte ist Araber. Für mich ist das ident mit Islam. Araber ist Araber. Wir haben nie über Religion diskutiert. Ich habe schon Kirchen besucht, also katholische Kirchen, aber nicht mit meinem Mann gemeinsam. I. Christen sind mir unbekannt. Befragt, ob ich weiß, dass mein Exgatte ein I. Christ ist: Wir haben nie darüber geredet.

Über Vorhalt der Aussage des Bf in der heutigen Verhandlung: Ich weiß nicht einmal, was I. heißt. Ich kann mich nicht erinnern, mit ihm jemals eine Kirche besucht zu haben. Irgendetwas ist gefeiert worden, aber ich kann nicht sagen, was. Ich kann mich auch nicht erinnern, dass bei diesen Anlässen, irgendjemand von den Zeugen dabei gewesen ist. Manchmal waren bei Unternehmungen mit meinem Exgatten auch Leute dabei, die heute als Zeugen erschienen sind. Wir sind etwa sehr oft spazieren gegangen, da waren diese Personen manchmal dabei. Im Übrigen liegt das Ganze auch schon sehr weit zurück, sodass ich mich nicht mehr genau daran erinnern kann. Die Kommunikation mit diesen Personen erfolgte in schlechtem Deutsch bzw. auf Englisch, das ich gut spreche. Befragt zu Ostern und Weihnachten während der Ehe: Wir haben natürlich miteinander gefeiert, aber ich habe dazu keine Erinnerungen mehr. Fotos aus der Zeit der Ehe hatte ich natürlich genügend, ich habe aber alle zerstört und zerrissen.

F: Schildern Sie bitte Ihren eigenen bisherigen privaten und beruflichen Werdegang. Weiß Ihr Ex-Gatte darüber Bescheid und wenn ja, inwiefern?

A: Ich bin in O. in der Slowakei geboren und habe dort 22 Jahre meines Lebens verbracht. Ich habe die Grundschule für 8 oder 9 Jahre besucht und dann eine Hotelfachschule ohne Maturamöglichkeit gemacht. Ich konnte die Schule nicht abschließen, da meine Mutter noch jung war und mein Vater gestorben ist. Ich habe die Ausbildung in Abendkursen in einem Schnellkurs, der nicht von der Schule angeboten wurde, nachgeholt und abgeschlossen. Damals war ich noch kinderlos. Ich habe als Kellnerin in der Slowakei gearbeitet. Ich habe die Arbeit dann beendet, da mir die vielen betrunkenen Gäste nicht behagten. Dann habe ich einen Job in der Stadt Z. in der ...fabrik angenommen. Ich habe Kabel zusammengeschweißt. Dann lernte ich einen Mann kennen und mit ihm zwei Kinder bekommen. 15 Jahre lang habe ich mit ihm zusammengelebt. Wir waren nicht verheiratet. Er wollte unsere gemeinsame Tochter vergewaltigen, als sie 2 ½ Jahre alt war. Dafür wurde er rechtskräftig verurteilt und saß 6 Jahre und 10 Monate in Haft. Diese Tochter ist 2006 geboren. Das war der Grund für die Trennung. Die Trennung ist also im Jahr 2009 erfolgt. Für mich war das eine abscheuliche Zeit. Ich musste den Psychiater und Psychologen aufsuchen. Und zwar heimlich, weil mein Exfreund aus erster Ehe einen Sohn hatte, der bei der ...polizei gearbeitet hat. Vor ihm hatte ich selbstverständlich Angst. Mein Exfreund hat mich auch geschlagen. So lag ich eines Tages im Blut am Boden und hat sich die Polizei quasi dem Verursacher meiner Verletzungen die Hand gereicht. Es war eine Mafia. Von diesem Vorfall habe ich dem Bf nicht erzählt. Befragt, warum: Aufgrund der psychologischen Tests wurde mir gesagt, dass ich nie mehr einen Vater oder Mann an meiner Seite dulden würde. Ich habe meinen Exgatten wohl geheiratet, aber aus diesem Grund, fern von ihm gehalten. Ich wollte dem Bf aus meinem früheren Leben überhaupt nichts erzählen. Ich fürchtete auch, dass das für ihn gefährlich werden könnte. Es war mir einfach unangenehm. Ich wollte nicht, dass der Bf etwas von meiner Vergangenheit weiß. Ich wurde auch von Handlangern meines ersten Exgefährten verfolgt. Ich wollte die beiden Welten auseinander halten. Der Bf weiß somit kurz gesagt, von meiner Vergangenheit überhaupt nichts. Dass er jetzt davon erfahren muss, ist mir peinlich.

F: Schildern Sie bitte was Sie über den bisherigen privaten und beruflichen Werdegang Ihres Exgatten wissen:

A: Ich weiß, dass der Bf in Wien studierte. Ich weiß, dass er 4 oder 5 Geschwister hat. Und was ich sagen will: Ich habe ihn geliebt. Er sagte mir, dass er in Ägypten als Jurist gearbeitet habe. Seine Vergangenheit hat mich nicht näher interessiert. Daher wurde auch nie darüber geredet. Es ist möglich, dass er mir von seinem Leben und seiner Familie in Ägypten erzählt hat, aber ich kann mich nicht daran erinnern. Ich habe den Kontakt zu meiner eigenen Familie abgebrochen, so hat mich auch seine nicht interessiert. Davon, dass seine Familie im Zuge der arabischen Revolution Probleme gehabt haben soll, habe ich nichts gewusst.

Den Grund, warum er nach Österreich gekommen ist, hat er mir nicht genannt. Vom Verlauf seines Studiums ist mir absolut nichts bekannt. Zum Grund befragt, warum er nach der Heirat nicht weiter studierte: Ich weiß nicht einmal, dass er das Studium abgebrochen hat.

Von allfälligen Aufenthalten des Bf in seinem Heimatland während aufrechter Ehe ist mir nichts bekannt. Befragt, ob der Bf meine Kinder irgendwann einmal persönlich gesehen hat: Ich kann mich nicht daran erinnern. Aufgrund des geschilderten Vorfalls, wollte mein Sohn keinen Mann an meiner Seite sehen. Nochmals befragt, ob es jemals einen persönlichen Kontakt zwischen meinen Kindern und dem Bf gab: Ich kann mich nicht mehr erinnern. Über neuerliche Befragung, dass es nicht nachvollziehbar erscheint, dass man sich an so etwas nicht erinnern könnte: Ich will sie jetzt nicht anlügen. Ich kann nur sagen, ich weiß es nicht. Ich habe eine Zeit lang Antidepressiva bekommen. Zweimal habe ich die genommen. Aber das war vor der Ehe mit dem Bf. Befragt, ob mich der Bf in der Slowakei besucht hat: Ja, es war schon des Öfteren. Der Grund der Besuche war, weil ich selbst immer wieder regelmäßig in der Slowakei die Kinder besucht habe. Bei seinen Besuchen bei mir in der Slowakei, wollte ich keines falls, dass er mit meinen Kindern zusammenkommt. Er hat daher auf mich in einem Restaurant gewartet, bis ich ihn dort getroffen habe.

Über Vorhalt der Aussage des Bf in der heutigen Verhandlung, wonach er die Kinder gesehen habe: Bitte, es kann schon sein, dass er die Kinder gesehen hat, aber es ist nie dazu gekommen, dass ich ihnen den Bf als meinen Mann vorgestellt habe. Wenn ich bei meinem Mann in Wien war, waren meine Kinder nie dabei. Ich habe meine Kinder schon auch nach Wien mitgenommen, aber ich denke, das war erst nach der Ehe mit dem Bf. Der Bf hat mich auch in meinem Geburtsort O. getroffen. Ich hatte dort eine Wohnung in Untermiete. Außer in der Slowakei und in Österreich, habe ich auch eine Zeit lang in Tschechien gelebt. Urlaube habe ich auch etwa in Tunesien gemacht.

F: Welche Sprachen sprechen Sie? In welcher Sprache erfolgte die Verständigung im Eheleben?

A: Die Verständigung mit dem Bf erfolgte überwiegend auf Englisch und auch etwas auf Deutsch.

F: Sie sind nach der Scheidung wieder eine Beziehung eingegangen. Erklären Sie bitte die näheren Umstände:

A: Herrn W. lernte ich kennen, als ich mit dem Bf noch verheiratet war, aber nicht mit ihm zusammengelebt habe. Herr W. war in dieser Zeit nur mein Kamerad, nicht mehr. Er hat Kontakt zu meinen Kindern aus den früheren Beziehungen, zumal ich mit Herrn W. auch ein weiteres gemeinsames Kind habe. Meine älteren Kinder akzeptieren ihn als Vater meiner jüngsten Tochter.

F: Schildern Sie bitte möglichst detailliert, wie Sie und der Bf sich kennengelernt haben und die Entwicklung der gemeinsamen Beziehung bis zur Eheschließung:

A: Den Bf lernte ich bei einem Ausflug nach Wien kennen. Ich traf ihn an einem Würstelstand, wo ich mit ihm ins Gespräch kam. Er hat mir Auskünfte erteilt und wir haben auch so geplaudert. Es war angenehm, mit ihm zu plaudern, daher tauschten wir auch Telefonnummern aus und unsere Facebook-Daten. Wir schrieben uns dann gegenseitig und uns immer wieder getroffen.

F: Schildern Sie bitte wie es zum Entschluss gekommen ist, zu heiraten:

A: Ich habe mich in ihn wirklich verliebt. Ich dachte, er ist der Richtige, weil er sehr sanft und lieb gewesen ist. Befragt dazu, dass das noch kein zwingender Grund ist, zu heiraten, zumal ich zuvor noch nie verheiratet gewesen bin: Ich dachte wie gesagt, dass er endlich der Richtige gewesen ist. Wir hatten es irgendwie schön miteinander. Von seinem aufenthaltsrechtlichen Status wusste ich überhaupt nichts. Das war nie Thema. Die Heirat war im März. Wann er mir den Heiratsantrag machte, weiß ich nicht mehr. Ich habe sofort Ja gesagt. befragt, ob der Bf einen Grund nannte, warum er mich heiraten wolle: Ja klar, er sagte, er liebt mich. In der Wohnung in der X.-straße habe ich auch schon vor der Hochzeit übernachtet. Die Wochenenden war ich immer bei meinen Kindern. Unter der Woche war ich halt zu Besuch in Wien beim Bf. Es stimmt, dass ich in dieser Wohnung seit Jänner 2015 gemeldet war. Befragt, ob ich mit dem Bf schon vor der Hochzeit Sex hatte: Ja klar.

Über Vorhalt der entgegenstehenden Aussage des Bf in der heutigen Verhandlung: Wo ist die Wahrheit. Ich bleibe dabei. Wir haben miteinander vor der Heirat geschlafen. Wie oft, weiß ich nicht mehr. Mir ist nicht erinnerlich, dass die Religion des Bf sein Motiv für die Heirat war. Ich kann mich nicht daran erinnern, dass er gesagt hätte, es wären auch religiöse Gründe mit im Spiel.

F: Schildern Sie bitte die Hochzeitsplanung:

A: Die Hochzeitsplanung erfolgte gemeinsam. Die Frau AA. hat uns dabei begleitet. Also das Standesamt wurde gemeinsam organisiert. Die Ringe wurden auch gemeinsam beschafft. Über Befragen, ob die Ringe also eine Überraschung waren: Daran kann ich mich jetzt wirklich nicht erinnern. Die Fotos, die bei der Hochzeit aufgenommen wurden, kenne ich. Wenn mir diese zur Einsicht vorgelegt werden: Ja, das sind diese Fotos. Das Standesamt war P.. Ich weiß nicht, ob vorher ein anderes Standesamt kontaktiert wurde.

Über Vorhalt der Aussagen des Bf in der heutigen Verhandlung: Bitte, ich kann mich wirklich nicht genau erinnern. Ich will sie nicht anlügen.

F: Schildern Sie bitte den Ablauf Ihrer Hochzeit:

A: Bei der Trauung waren die heute als Zeugen anwesenden Personen geladen. Danach waren wir gemeinsam Essen. Dann ist jeder nach Hause gegangen.

F: Schildern Sie bitte besondere Ereignisse aus Ihrer Ehe:

A: Es war eine normale Ehe. Es hat keine besonderen Höhen und Tiefen gegeben. An den Wochenenden war ich, wie gesagt, immer bei den Kindern. Unter der Woche habe ich immer 8 Stunden gearbeitet. Ich weiß nicht, ob ich und der Bf immer die gleichen Arbeitszeiten hatten. Natürlich hatten wir aber auch gemeinsame Freizeit. Befragt, was wir getan haben (die Zeugin lacht): Wir haben uns oft geliebt.

F: Haben Sie Verwandte bzw. Freunde und Bekannte, die ebenfalls in Österreich leben. Um wen handelt es sich:

           

A: Nein, ich hatte zu niemanden Kontakt. Einmal habe ich eine ehemalige Mitschülerin getroffen. Meine Mutter kennt den Bf nicht. Ich weiß nicht, ob mein Chef von der Arbeit im S. uns jemals gemeinsam gesehen hat. Frau T. U. ist die Taufpatin meines Sohnes. Sie lebt mit einer Frau zusammen. Sie kennt den Bf nicht.

F: Geben Sie bitte detailliertere Auskunft zu Ihren familiären, verwandtschaftlichen und freundschaftlichen Beziehungen, sowie jenen des Exgatten:

A: Dazu habe ich schon ausgesagt.

F: Schildern Sie bitte aus Ihrem Ehealltag: wie ist während der aufrechten Ehe der Tagesablauf üblicherweise verlaufen (Gewohnheiten und Routinen, Tagesstruktur, Haushaltsführung, gemeinsame Freizeitgestaltung). Was wurde üblicherweise an den Wochenenden sowie an Fest- und Feiertagen unternommen:

A: Wir sind gemeinsam einkaufen gegangen. Mein Exgatte war ein Goldknabe, er hat mir sehr geholfen. Er hat auch Hausarbeit gemacht. Er war einfach sehr bemüht um mich. An Festtagen, wie Weihnachten oder dergleichen, war ich auch alleine bei meinen Kindern.

F: Sie werden ersucht, aus Ihrem Intimleben zu berichten:

A: Für mich war der Sex sehr wichtig. Es war bestimmt auch Liebe. Befragt, warum die Ehe dann gescheitert ist: Der Grund war, dass der Bf wahnsinnig eifersüchtig war. Ich aber auch. Ich hatte dafür aber keinen Grund. Befragt, ob der Bf einen Grund hatte: Ich habe vielleicht einen anderen Mann ohne Hintergedanken angesehen und schon war er eifersüchtig. Ich habe auch nicht vertragen, wenn er fremde Weiber angesehen hat. Deshalb kam es später zu Streitigkeiten. Befragt, ob versucht wurde, die Ehe zu retten: Ich bin vom Naturell her so, das sich ab einem bestimmten Punkt explodiere. Ich bin dann weggegangen, weil ich es nicht mehr ausgehalten habe.

F: Was wissen Sie sonst noch über die Gewohnheiten und Vorlieben Ihres Exgatten?

A: Wir haben in der Freizeit sonst gerne miteinander gekocht. Sind aber auch gerne miteinander rausgegangen. Der Bf hat mir immer wieder etwas gekauft.

Befragt, warum ich mit der Arbeit in Österreich aufgehört habe: Meine Kinder lebten in O.. Mein Exgefährte kam aus dem Gefängnis, wovon wir nicht informiert wurden. Eines Tages stand er vor der Tür in O.. Deshalb wollte ich nah bei meinen Kindern sein. Ich habe die Kinder gepackt und bin zu meiner Schwester nach Tschechien gefahren. Deshalb habe ich mich auch in AB. angemeldet und gingen meine Kinder dort zur Schule.

Ich hatte noch einige Ersparnisse. Ich nahm dann einen Job bei AC. in AB. an. Dafür hatte ich eine Arbeitsgenehmigung. In der Slowakei kann ich nicht arbeiten, da ich verschuldet bin und sonst exekutiert würde. Zu allfälligen Schwarzarbeiten möchte ich nichts sagen.

F: Gibt es besondere Auffälligkeiten bei Ihrem Ehegatten, über die Sie berichten können (Erkrankungen, Medikamentenkonsum, körperliche oder psychische Auffälligkeiten):

A: Davon ist mir nichts bekannt.

F: Sie haben mit Ihrem Exgatten eine gemeinsame Wohnung bewohnt. Danach scheint eine Meldung in der Y.-gasse auf:

A: Von der Y.-gasse weiß ich gar nichts. Seit dem Zeitpunkt, als mein Mann in der Y.-gasse gemeldet aufscheint, habe ich mit ihm absolut keine Beziehung mehr geführt. Das gilt auch für die Zeit danach.

                              

Befragt, zur Unterbringung im Kriseninterventionszentrum in AD. mit Herrn W.: Ich hatte damals keine Wohnung. Herr W. hat bei einem Freund gewohnt. Das war der Grund.

Über Befragen des BfV:

Zur Hochzeit: Ich kann mich nicht erinnern, wer das Standesamt kontaktiert hat. Ein Wasserschaden in der Wohnung X.-straße ist mir nicht erinnerlich. Wie viel Zeit zwischen Heiratsantrag und Hochzeit verstrichen ist, weiß ich nicht mehr.

Über Befragen der BehV:

Befragt zum Umzug in die Y.-gasse und wiederum X.-straße: Ich weiß, dass ich bei den jeweiligen Adressen gemeldet war. Ich habe mich nicht mehr darum gekümmert. Nach AB. kam ich glaublich im Juli 2015. Ich kann mich bezüglich der Meldungen nicht mehr erinnern. Befragt, ob vor der Eheschließung das Thema mit meinen Kindern thematisiert wurde: Ich habe schon gesagt, dass ich diese beiden Welten auseinander halten wollte. Ich habe die Kinder absichtlich von ihm ferngehalten.

Aussage des Zeugen K. L.

F: In welcher Beziehung stehen Sie bzw. standen Sie zu den Eheleuten? Was können Sie dazu beitragen, um den bestehenden Verdacht einer Aufenthaltsehe zu entkräften? Welche konkreten Wahrnehmungen hatten Sie bezüglich eines gemeinsamen Ehe- und Familienlebens. In welcher Sprache wurde kommuniziert? Welche gemeinsamen Treffen bzw. Unternehmungen hat es gegeben. Wurde davon etwas dokumentiert, und wenn ja, wie?

A: Ich kenne den Bf aus dem gemeinsamen Engagement bei der I. Kirche. Einmal hat mich der Bf angerufen und gesagt er benötige meine Frau, um ein Kleid für seine Frau zu besorgen. Vor der Hochzeit habe ich Frau E. nicht gesehen. Bei der Hochzeit war ich anwesend. Einmal nach dem Hochzeitstag waren wir auch gemeinsam in einem Restaurant bei McDonalds und einem China Restaurant. Sonstige Gemeinsamkeiten zwischen dem Ehepaar und mir hat es nicht gegeben. Ich bin regelmäßiger Kirchgänger. Gelegentlich ist auch der Bf in die Kirche gegangen. Einmal habe ich auch seine Frau in der Kirchenkantine gesehen. Sonst hat es keine näheren Kontakte gegeben.

Aussage der Zeugin AA. L.:

Ich bin mit dem Bf sehr gut befreundet, Wir kennen uns von der gemeinsamen Kirche. Ich kannte seine Exgattin schon von der Hochzeit, weil ich bei der Auswahl einer Hochzeitskleidung geholfen habe. Von der Hochzeit habe ich Fotos aufgenommen. Über Vorhalt erkläre ich: Das sind diese Fotos. Ich kann mich noch dunkel erinnern, dass ich die Eheleute auch nach der Hochzeit noch einige Male getroffen habe. Wir haben uns einmal in unserer Kirche gesehen. Details weiß ich aber nicht mehr. Die Hochzeit verlief nach meiner Erinnerung nach, sehr friedlich und harmonisch. Vor der Hochzeit hat mit der Bf von seiner Exgattin erzählt. Ich glaube schon, dass das eine Liebesangelegenheit gewesen ist. Auch bei der Hochzeitsfeier wirkte nichts gespielt oder gestellt.

Aussage des Zeugen M. N.:

Ich bin mit dem Bf sehr gut befreundet, weil wir in derselben Kirche sind. Seine Exgattin kenne ich, da ich Trauzeuge bei der Hochzeit war. Vorher habe ich sie nicht gekannt. Der Bf hat mir aber erzählt, dass er jemanden kennengelernt habe und heiraten möchte. Ich war danach bei AE. als Schichtleiter beschäftigt. Manchmal hat mich der Bf mit seiner Exgattin dort besucht. Wir haben uns gegenseitig eingeladen. Sie waren auch manchmal gemeinsam in der Kirche. Es war sicher eine Liebesehe. Es war nie Gesprächsthema, dass es bei dieser Ehe nur um den Aufenthaltstitel ginge.

Aussage der Zeugin AF. N.:

Ich kenne den Bf, weil er gut mit meinem Mann befreundet ist. Er ist also ein gemeinsamer Bekannter. Ich habe sie aber nur einmal gesehen, weil ich damals nicht in Wien gewohnt habe. Ich war auch nicht bei der Hochzeit. Ich habe die beiden einmal gemeinsam bei uns in der Kirche gesehen. Mir ist dabei nichts Besonderes aufgefallen.

Aussage des Zeugen AG. J.:

Ich bin mit dem Bf sehr gut befreundet. Er ist mein bester Freund. Ich kenne ihn aus der Kirche. Seine Exgattin kenne ich auch. Ich habe sie einmal gesehen und zwar gemeinsam in unserer Kirche. Meine Schwester, AH., wohnte im Nebenhaus in der X.-straße. Bei Besuchen meiner Schwester, habe ich auch einige Male den Bf mit seiner Exgattin gesehen. Mir ist heute nicht mehr erinnerlich, ob ich den Bf auch in seiner Wohnung besucht habe. Ich habe viel Arbeit und viel Stress. Ich habe den Bf in seiner Wohnung daher nicht besucht. Die Kirche ist sehr groß. Wie gesagt, ich habe die beiden einmal gesehen. Näheres ist mir nicht bekannt.

Über Befragen des BfV:

Der Bf hat mir erzählt, dass er beabsichtigt zu heiraten. Ich war bei der Hochzeit anwesend. Über Gespräche zwischen mir und Frau E. sind mir heute nicht mehr erinnerlich. Es war eindeutig eine Liebesheirat. Der Bf hat mir gesagt, dass er sie liebe.

Über Befragen der BehV:

Befragt, ob mir der Bf von allfälligen Problemen mit dem Aufenthaltstitel erzählt hat: Ich bin wie gesagt sein bester Freund, aber ich stand damals sehr unter Stress. Das war also nie ein Thema. Ich gehe nicht ganz regelmäßig in die Kirche. Manchmal auch nur einmal im Monat. Normalerweise am Sonntag.

11. Am Ende der mündlichen Verhandlung wurde das Ermittlungsverfahren nach § 39 Abs. 3 AVG iVm § 17 VwGVG geschlossen. Die Parteien verzichteten auf eine öffentliche mündliche Verkündung des Erkenntnisses.

II. Sachverhalt:

Das Verwaltungsgericht Wien legt seiner Entscheidung folgende Feststellungen zugrunde:

1. Der Beschwerdeführer ist am ...1982 geboren und ägyptischer Staatsangehöriger. Bis zur Einreise nach Österreich hat er sein gesamtes Leben in Ägypten verbracht. Er gibt an, in Ägypten das Studium der Rechtswissenschaften abgeschlossen und in der Folge in der Kanzlei eines Anwaltes als Rechtsanwalt gearbeitet zu haben; weitere Beschäftigungen habe er neben seinem Studium als Kellner und Lehrer ausgeübt. Er gibt an, sein Vater besitze dort mehrere Häuser und sei ein wohlhabender Geschäftsmann, im Bedarfsfall habe er von ihm finanzielle Unterstützung erhalten, er selbst habe kein eigenes Vermögen gehabt. Seine Eltern wie seine Schwester und vier Brüder würden ebenso in Ägypten leben; die Brüder würden gemeinsam mit dem Vater, der auch einen ...handel betreibe, arbeiten, die Schwester sei verheiratet. Es habe bislang in der Familie keine besonderen Schicksalsschläge gegeben. Sein Motiv, nach Österreich zu gehen, sei es gewesen, seine finanzielle und berufliche Situation zu verbessern, er habe in Österreich studieren und arbeiten wollen.

2. Der Beschwerdeführer stellte am 14.06.2012 einen Erstantrag auf Erteilung der Aufenthaltsbewilligung Student, welche die Behörde mit Gültigkeit von 27.07.2012 bis 27.07.2013 erteilte. Der Verlängerungsantrag vom 12.07.2013 wurde, ohne dass dem Beschwerdeführer ein Studienerfolgsnachweis abverlangt wurde, für die Dauer von 28.07.2013 bis 28.07.2014 bewilligt. Nach Einbringung eines weiteren Verlängerungsantrages vom 03.07.2014 wurde der Beschwerdeführer vo

Quelle: Landesverwaltungsgericht Wien LVwg Wien, http://www.verwaltungsgericht.wien.gv.at
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