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StVONorm
StVO 1960 §58 Abs1Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 0036/65 E 14. September 1965 VwSlg 6757 A/1965 RS 2Stammrechtssatz
Aus einer Übermüdung kann auf eine im § 58 Abs 1 StVO umschriebene Verfassung geschlossen werden, in der das Lenken eines Fahrzeuges verboten ist.Aus einer Übermüdung kann auf eine im Paragraph 58, Absatz eins, StVO umschriebene Verfassung geschlossen werden, in der das Lenken eines Fahrzeuges verboten ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988020020.X00Im RIS seit
16.06.2020Zuletzt aktualisiert am
16.06.2020