RS Vwgh 1988/9/28 88/02/0020

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Veröffentlicht am 28.09.1988
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Index

StVO
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §58 Abs1
  1. StVO 1960 § 58 heute
  2. StVO 1960 § 58 gültig ab 01.10.1994 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 518/1994
  3. StVO 1960 § 58 gültig von 01.07.1983 bis 30.09.1994 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 174/1983

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0036/65 E 14. September 1965 VwSlg 6757 A/1965 RS 2

Stammrechtssatz

Aus einer Übermüdung kann auf eine im § 58 Abs 1 StVO umschriebene Verfassung geschlossen werden, in der das Lenken eines Fahrzeuges verboten ist.Aus einer Übermüdung kann auf eine im Paragraph 58, Absatz eins, StVO umschriebene Verfassung geschlossen werden, in der das Lenken eines Fahrzeuges verboten ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988020020.X00

Im RIS seit

16.06.2020

Zuletzt aktualisiert am

16.06.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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