RS Vwgh 2020/4/21 Ra 2019/11/0073

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Veröffentlicht am 21.04.2020
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §9 Abs1
VStG §9 Abs2
VStG §9 Abs4

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):Ra 2019/11/0074

Rechtssatz

Entscheidend für die rechtswirksame Bestellung zum verantwortlichen Beauftragten ist sein klar abgegrenzter, zu keinen Zweifeln Anlass gebender Verantwortungsbereich, der dann fehlt, wenn die Verantwortlichkeit unterscheidungslos auf mehrere Personen übertragen werden soll.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019110073.L05

Im RIS seit

16.06.2020

Zuletzt aktualisiert am

16.06.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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