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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AlVG 1977 §6Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2016/08/0010 E 17. Oktober 2019 RS 3Stammrechtssatz
Es gehört gerade im Fall widersprechender prozessrelevanter Behauptungen zu den grundlegenden Pflichten des Verwaltungsgerichts, dem auch in § 24 VwGVG verankerten Unmittelbarkeitsprinzip Rechnung zu tragen und sich als Gericht im Rahmen einer - bei der Geltendmachung von "civil rights", zu denen auch Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung zählen (vgl. VwGH 31.1.2019, Ra 2017/08/0015), in der Regel von Amts wegen durchzuführenden - mündlichen Verhandlung einen persönlichen Eindruck von der Glaubwürdigkeit von Zeugen bzw. Parteien zu verschaffen und insbesondere darauf seine Beweiswürdigung zu gründen (vgl. VwGH 24.7.2018, Ra 2015/08/0144; 20.6.2018, Ra 2015/08/0149).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2016080051.L04Im RIS seit
05.11.2020Zuletzt aktualisiert am
06.11.2020