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90/02 KraftfahrgesetzNorm
KFG 1967 §57a Abs2Rechtssatz
Der Widerruf der Ermächtigung zur wiederkehrenden Begutachtung von Fahrzeugen gemäß § 57a Abs. 2 KFG 1967 mangels Vertrauenswürdigkeit schließt eine spätere Wiedererteilung der Ermächtigung nicht aus; wenn die Voraussetzungen hierfür (wieder) vorliegen, besteht vielmehr ein Anspruch auf Wiedererteilung (vgl. bereits VwGH 19.9.1984, 83/11/0167). Dafür, dass der Widerruf für einen bestimmten Zeitraum vorgesehen sei, bietet das Gesetz hingegen keinerlei Anhaltspunkte.Der Widerruf der Ermächtigung zur wiederkehrenden Begutachtung von Fahrzeugen gemäß Paragraph 57 a, Absatz 2, KFG 1967 mangels Vertrauenswürdigkeit schließt eine spätere Wiedererteilung der Ermächtigung nicht aus; wenn die Voraussetzungen hierfür (wieder) vorliegen, besteht vielmehr ein Anspruch auf Wiedererteilung vergleiche bereits VwGH 19.9.1984, 83/11/0167). Dafür, dass der Widerruf für einen bestimmten Zeitraum vorgesehen sei, bietet das Gesetz hingegen keinerlei Anhaltspunkte.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2018110172.L04Im RIS seit
16.06.2020Zuletzt aktualisiert am
16.06.2020