RS Vwgh 2020/5/4 Ra 2018/11/0172

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Veröffentlicht am 04.05.2020
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Index

90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §57a Abs2

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 94/11/0221 E 22. November 1994 RS 5

Stammrechtssatz

Der eingetretene Verlust der Vetrauenswürdigkeit hat zwingend

den Widerruf der Ermächtigung zur wiederkehrenden Begutachtung

von Fahrzeugen iSd § 57a Abs 2 KFG zur Folge. Für eine

"formlose Androhung des Widerrufs im Wiederholungsfall" bietet

das Gesetz keine Handhabe.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2018110172.L03

Im RIS seit

16.06.2020

Zuletzt aktualisiert am

16.06.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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