RS Vwgh 2020/4/6 Ra 2019/01/0169

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 06.04.2020
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §69 Abs1 Z1

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 90/08/0164 E 7. Juli 1992 RS 4

Stammrechtssatz

Die Irreführungsabsicht iSd Judikatur zum Erschleichungstatbestand setzt voraus, daß die Partei wider besseres Wissen gehandelt hat, und dies deshalb, um einen sonst vielleicht nicht erreichbaren Vorteil zu erlangen (Hinweis E 31.10.1957, 1890/55, VwSlg 4455 A/1957).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019010169.L02

Im RIS seit

08.06.2020

Zuletzt aktualisiert am

08.06.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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