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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
BAO §85Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn): Ra 2019/16/0074 B 09.04.2020Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2018/16/0102 B 22. Oktober 2018 RS 2 (hier ohne Bezugnahme auf § 8 RAO)Stammrechtssatz
Die Berufung eines berufsmäßigen Parteienvertreters auf die ihm (etwa nach § 8 RAO) erteilte Vollmacht und das Fortsetzen der Ausführungen des Schriftsatzes in der "Ich-Form" sind - soweit keine gegenteiligen Hinweise vorliegen - so zu verstehen, dass der Einschreiter für den Vertretenen handelt, ohne dass dem jeweils ein "namens des Vertretenen" hinzugefügt werden müsste.Die Berufung eines berufsmäßigen Parteienvertreters auf die ihm (etwa nach Paragraph 8, RAO) erteilte Vollmacht und das Fortsetzen der Ausführungen des Schriftsatzes in der "Ich-Form" sind - soweit keine gegenteiligen Hinweise vorliegen - so zu verstehen, dass der Einschreiter für den Vertretenen handelt, ohne dass dem jeweils ein "namens des Vertretenen" hinzugefügt werden müsste.
Schlagworte
Individuelle Normen und Parteienrechte Auslegung von Bescheiden und von Parteierklärungen VwRallg9/1European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019160073.L01Im RIS seit
10.06.2020Zuletzt aktualisiert am
10.06.2020