RS Lvwg 2020/1/7 VGW-141/043/15078/2019

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Veröffentlicht am 07.01.2020
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Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

07.01.2020

Index

L92009 Sozialhilfe Grundsicherung Mindestsicherung Wien

Norm

WMG §21 Abs1
WMG §21 Abs2
WMG §21 Abs3

Rechtssatz

Nach dem eindeutigen und klaren Wortlaut der Bestimmung des § 21 Abs. 1 Z 6 WMG verpflichtet die (faktische) Aufgabe des Wohnortes in Wien zur Meldung, nicht aber bereits der geplante Wohnsitzwechsel.

Schlagworte

Mindestsicherung; Rückforderung; Verletzung der Anzeigepflicht; Meldepflichtverletzung; Meldung des Wohnsitzwechsels

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGWI:2020:VGW.141.043.15078.2019

Zuletzt aktualisiert am

02.06.2020
Quelle: Landesverwaltungsgericht Wien LVwg Wien, http://www.verwaltungsgericht.wien.gv.at
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