RS Vwgh 2020/3/12 Ra 2020/08/0028

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Veröffentlicht am 12.03.2020
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Index

60/04 Arbeitsrecht allgemein

Norm

BUAG §2 Abs1 litg

Rechtssatz

Dass für die Anwendbarkeit des BUAG nicht zwischen verschiedenen Arten von Spachtelarbeiten zu unterscheiden ist, hat der Verwaltungsgerichtshof im Erkenntnis vom 30. Jänner 2018, Ra 2017/08/0018, 0036, klargestellt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2020080028.L01

Im RIS seit

02.06.2020

Zuletzt aktualisiert am

02.06.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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