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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §56Rechtssatz
Das öffentliche Interesse an der amtswegigen Feststellung nach § 27 Abs. 1 iVm § 42 Abs. 3 StbG ergibt sich schon aus dem Interesse des Staates, nicht darüber im Zweifel zu sein, ob eine bestimmte Person Staatsangehöriger ist oder nicht (vgl. VwGH 19.9.2012, 2009/01/0003, mwN).Das öffentliche Interesse an der amtswegigen Feststellung nach Paragraph 27, Absatz eins, in Verbindung mit Paragraph 42, Absatz 3, StbG ergibt sich schon aus dem Interesse des Staates, nicht darüber im Zweifel zu sein, ob eine bestimmte Person Staatsangehöriger ist oder nicht vergleiche VwGH 19.9.2012, 2009/01/0003, mwN).
Schlagworte
Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung FeststellungsbescheideEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019010484.L07Im RIS seit
07.10.2020Zuletzt aktualisiert am
08.10.2020