RS Vwgh 2020/3/12 Ra 2019/01/0484

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Veröffentlicht am 12.03.2020
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Staatsbürgerschaft

Norm

AVG §56
StbG 1985 §27 Abs1
StbG 1985 §42 Abs3

Rechtssatz

Das öffentliche Interesse an der amtswegigen Feststellung nach § 27 Abs. 1 iVm § 42 Abs. 3 StbG ergibt sich schon aus dem Interesse des Staates, nicht darüber im Zweifel zu sein, ob eine bestimmte Person Staatsangehöriger ist oder nicht (vgl. VwGH 19.9.2012, 2009/01/0003, mwN).Das öffentliche Interesse an der amtswegigen Feststellung nach Paragraph 27, Absatz eins, in Verbindung mit Paragraph 42, Absatz 3, StbG ergibt sich schon aus dem Interesse des Staates, nicht darüber im Zweifel zu sein, ob eine bestimmte Person Staatsangehöriger ist oder nicht vergleiche VwGH 19.9.2012, 2009/01/0003, mwN).

Schlagworte

Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019010484.L07

Im RIS seit

07.10.2020

Zuletzt aktualisiert am

08.10.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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