RS Vwgh 2020/4/21 Ra 2019/19/0466

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Veröffentlicht am 21.04.2020
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 2005 §8 Abs1
AsylG 2005 §9 Abs1 Z1
VwGG §42 Abs2 Z1

Rechtssatz

Stützen sich die vom BVwG getroffenen Länderfeststellungen ausschließlich auf Länderberichte, die die Lage im Herkunftsstaat vor dem Zeitpunkt der ursprünglichen Zuerkennung des Status des subsidiär Schutzberechtigten an den Revisionswerber beschreiben, fehlt es der vom BVwG gegebenen Begründung für die Aberkennung des Status des subsidiär Schutzberechtigten bereits an der Feststellung des für die rechtliche Beurteilung einer Lageänderung entscheidungswesentlichen Sachverhalts.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019190466.L03

Im RIS seit

02.06.2020

Zuletzt aktualisiert am

02.06.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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