RS Vwgh 2020/3/5 Ra 2019/15/0159

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Veröffentlicht am 05.03.2020
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §167 Abs2
EStG 1988 §34 Abs3
VwGG §41

Rechtssatz

Die Beurteilung der Zwangsläufigkeit der Aufwendungen für weitere Begleitpersonen ist eine auf der Ebene der Beweiswürdigung im Einzelfall zu beurteilende Sachfrage, die der Kontrolle des Verwaltungsgerichtshofes insoweit unterliegt, als das Ausreichen der Sachverhaltsermittlungen und die Übereinstimmung der Überlegungen zur Beweiswürdigung mit den Denkgesetzen und dem allgemeinen menschlichen Erfahrungsgut zu prüfen ist. Ob die Beweiswürdigung materiell richtig ist, entzieht sich hingegen der Überprüfung durch den Verwaltungsgerichtshof (vgl. VwGH 28.5.2019, Ra 2018/15/0051).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019150159.L05

Im RIS seit

26.05.2020

Zuletzt aktualisiert am

26.05.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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