RS Vwgh 2020/3/5 Ra 2019/15/0159

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 05.03.2020
beobachten
merken

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §119 Abs1
EStG 1988 §34 Abs3

Rechtssatz

Auch Aufwendungen für weitere Begleitpersonen, deren Mitnahme von der Bewilligung des Sozialversicherungsträgers nicht umfasst ist, können zwangsläufig erwachsen. Die Beweislast dafür trägt der Steuerpflichtige, der selbst alle Umstände darzulegen hat, auf welche die Berücksichtigung bestimmter Aufwendungen als außergewöhnliche Belastung gestützt werden kann (vgl. VwGH 25.5.2004, 2001/15/0027).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019150159.L04

Im RIS seit

26.05.2020

Zuletzt aktualisiert am

26.05.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten