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40/01 VerwaltungsverfahrenHinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2017/01/0203 E 25. September 2018 RS 4Stammrechtssatz
Wenn das BVwG von der Entscheidung des BFA abweichen will, ist es gehalten, auf die beweiswürdigenden Argumente des BFA einzugehen und nachvollziehbar zu begründen, aus welchen Gründen es zu einer anderen Entscheidung kommt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019010472.L07Im RIS seit
03.06.2020Zuletzt aktualisiert am
03.06.2020