RS Lvwg 2020/4/10 LVwG-AV-866/001-2018

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 10.04.2020
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Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

10.04.2020

Norm

StVO 1960 §82 Abs1
StVO 1960 §82 Abs5
StVO 1960 §83 Abs1

Rechtssatz

Um eine Genehmigung nach § 82 Abs 5 StVO zu versagen, genügt es, wenn entweder die Sicherheit oder die Leichtigkeit oder die Flüssigkeit des Verkehrs wesentlich beeinträchtigt wird (vgl VwGH 2008/02/0277).

Schlagworte

Verkehrsrecht; Straßenverkehr; straßenpolizeiliche Bewilligung; Schanigarten;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2020:LVwG.AV.866.001.2018

Zuletzt aktualisiert am

25.05.2020
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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