RS Lvwg 2020/4/15 LVwG-AV-375/001-2020

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.04.2020
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Rechtssatznummer

2

Entscheidungsdatum

15.04.2020

Norm

KFG 1967 §57a Abs2

Rechtssatz

Betreffend die Vertrauenswürdigkeit gemäß § 57a Abs 2 KFG ist zwischen der  Ausstellung unrichtiger Gutachten und der Erstellung mangelhafter Gutachten zu unterscheiden, insbesondere solcher, welche aus mangelnder Sorgfalt unrichtige Daten enthalten oder unvollständig erstellt wurden, wie wohl auch eine nicht ausreichende Gewissenhaftigkeit im Rahmen der Ausübung der übertragenen Aufgaben die Vertrauenswürdigkeit des Ermächtigten erschüttern kann.

Schlagworte

Verkehrsrecht; Kraftfahrrecht; wiederkehrende Begutachtung; Vertrauenswürdigkeit;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2020:LVwG.AV.375.001.2020

Zuletzt aktualisiert am

22.05.2020
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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