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40/01 VerwaltungsverfahrenRechtssatz
Die Zustellung eines Bescheides an eine Person macht diese noch nicht zu einer Partei des Verfahrens, wenn die Voraussetzungen für die Parteistellung objektiv nicht gegeben sind (vgl. VwGH 30.5.2018, Ra 2018/09/0035). Eine Beschwerde wäre in einem solchen Fall trotz Zustellung des Bescheides an eine solche Person zurückzuweisen.Die Zustellung eines Bescheides an eine Person macht diese noch nicht zu einer Partei des Verfahrens, wenn die Voraussetzungen für die Parteistellung objektiv nicht gegeben sind vergleiche VwGH 30.5.2018, Ra 2018/09/0035). Eine Beschwerde wäre in einem solchen Fall trotz Zustellung des Bescheides an eine solche Person zurückzuweisen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019170070.L02Im RIS seit
19.05.2020Zuletzt aktualisiert am
19.05.2020