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19/05 MenschenrechteNorm
AsylG 2005 §11Rechtssatz
Auch den von EASO herausgegebenen Informationen ist bei der Prüfung, ob die Rückführung eines Asylwerbers in sein Heimatland zu einem Verstoß gegen Art. 3 MRK führen kann sowie ob eine innerstaatliche Fluchtalternative besteht, Beachtung zu schenken (VwGH 17.12.2019, Ra 2019/18/0278, mwN).Auch den von EASO herausgegebenen Informationen ist bei der Prüfung, ob die Rückführung eines Asylwerbers in sein Heimatland zu einem Verstoß gegen Artikel 3, MRK führen kann sowie ob eine innerstaatliche Fluchtalternative besteht, Beachtung zu schenken (VwGH 17.12.2019, Ra 2019/18/0278, mwN).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019180443.L01Im RIS seit
19.05.2020Zuletzt aktualisiert am
19.05.2020