RS Vwgh 2020/2/28 Ra 2020/03/0012

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.02.2020
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2015/07/0144 B 26. November 2015 RS 3

Stammrechtssatz

Allfällige Verfahrensmängel im Verfahren vor der belangten Behörde können durch ein mängelfreies Verfahren vor dem VwG saniert werden (vgl. B 29. Jänner 2015, Ra 2014/07/0102).Allfällige Verfahrensmängel im Verfahren vor der belangten Behörde können durch ein mängelfreies Verfahren vor dem VwG saniert werden vergleiche B 29. Jänner 2015, Ra 2014/07/0102).

Schlagworte

Heilung von Verfahrensmängeln der Vorinstanz im Berufungsverfahren Parteiengehör Erhebungen Ermittlungsverfahren Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Verfahrensmangel

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2020030012.L03

Im RIS seit

12.05.2020

Zuletzt aktualisiert am

12.05.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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