RS Lvwg 2020/4/22 LVwG-1-331/2019-R15

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.04.2020
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Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

22.04.2020

Norm

VStG §44a Z1
NatSchG Vlbg 1997 §37 Abs1
NatSchG Vlbg 1997 §57 Abs1 litb

Rechtssatz

Eine Auflage: „Im Bereich der Bergstation der 6er-Sesselbahn X ist durch geeignete Absperrungen und Hinweise sicherzustellen, dass ein Abfahren außerhalb der bewilligten Piste, zB nach Y bzw in Richtung Ztal, nicht möglich ist“ ist nicht ausreichend bestimmt genug, um darauf eine Bestrafung wegen Nichteinhaltung dieser Auflage zu stützen.

Schlagworte

Naturschutz, Bescheidauflage, ausreichende Bestimmtheit, Strafbarkeit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGVO:2020:LVwG.1.331.2019.R15

Zuletzt aktualisiert am

04.05.2020
Quelle: Landesverwaltungsgericht Vorarlberg LVwg Vorarlberg, http://www.lvwg-vorarlberg.at
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