RS Vwgh 2020/2/26 Ro 2017/13/0018

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Veröffentlicht am 26.02.2020
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §103 Abs1
EStG 1988 §103 Abs1a idF 2015/I/118
EStG 1988 §103 Abs2 idF 2015/I/118

Rechtssatz

§ 103 Abs. 1 und Abs. 1a EStG 1988 enthalten keine Legaldefinition des Zuzugsbegriffs. Aus § 103 Abs. 1 EStG 1988 folgt lediglich, dass bei einem Zuzug aus dem Ausland die mit der Wohnsitzbegründung im Inland (durch den Eintritt der unbeschränkten Steuerpflicht) einhergehenden steuerlichen Mehrbelastungen ausländischer Einkünfte beseitigt werden können. Aus Abs. 1 leg. cit. folgt jedoch nicht zwangsläufig, dass mit der Begründung eines inländischen Wohnsitzes bereits das Kriterium des Zuzugs aus dem Ausland erfüllt wäre.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2020:RO2017130018.J03

Im RIS seit

04.05.2020

Zuletzt aktualisiert am

04.05.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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