RS Vwgh 2020/2/26 Ra 2018/13/0103

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Veröffentlicht am 26.02.2020
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Index

21/01 Handelsrecht
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §191 Abs2
UGB §185 Abs2

Rechtssatz

Wird über den Unternehmensinhaber oder über den stillen Gesellschafter der Konkurs eröffnet, so hat dies nach § 185 Abs. 2 UGB zwingend die Auflösung der (auch atypisch) stillen Gesellschaft zur Folge (vgl. Hochedlinger in Jabornegg/Artmann, UGB2, §§ 184, 185 Rz 13).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2018130103.L01

Im RIS seit

04.05.2020

Zuletzt aktualisiert am

04.05.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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