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VwGG,DienstrechtNorm
VwGG §34 Abs1Beachte
Besprechung in:RdA, 1971/9, S 218;Rechtssatz
Durch einen Abspruch, mit dem einem wenngleich nur alternativ gestellten Berufungsantrag Rechnung getragen wird, kann der Berufungswerber in einem subjektiven öffentlichen Recht nicht verletzt werden (Kritik an diesem Beschluss in "Das Recht der Arbeit", September 1971, S 218f).
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH AllgemeinMangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Tod des BeschwerdeführersEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1969:1968000741.X01Im RIS seit
04.05.2020Zuletzt aktualisiert am
04.05.2020