RS Lvwg 2020/3/30 LVwG-AV-1194/001-2019

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.03.2020
beobachten
merken

Rechtssatznummer

2

Entscheidungsdatum

30.03.2020

Norm

BAO §4 Abs1
BauO NÖ 2014 §41
BauO NÖ 2014 §63

Rechtssatz

Schon im Hinblick auf den mit einer Feststellung gemäß § 63 Abs 7 NÖ BO 2014 verbundenen Vermögenseingriff muss einem betroffenen Bauwerber besonders deutlich bewusstgemacht werden, dass eine grundlegende Feststellung getroffen wird, die später im Rahmen eines folgenden Abgabenverfahrens nicht mehr gesondert bekämpft werden kann. Daran knüpft der Anspruch, dass eine Feststellung im Sinne dieser Norm auch unzweifelhaft als solche erkennbar sein muss.

Schlagworte

Finanzrecht; Stellplatz-Ausgleichsabgabe; Entstehung;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2020:LVwG.AV.1194.001.2019

Zuletzt aktualisiert am

29.04.2020
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten