RS Lvwg 2020/3/30 LVwG-AV-1194/001-2019

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.03.2020
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Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

30.03.2020

Norm

BAO §4 Abs1
BauO NÖ 2014 §41
BauO NÖ 2014 §63

Rechtssatz

Ein Abgabentatbestand wird nach der NÖ BO 2014 erst mit dem Abspruch der Baubehörde im Baubewilligungsbescheid über die Anzahl der zu errichtenden beziehungsweise der fehlenden Stellplätze verwirklicht (VwGH 2011/17/0172, zur vergleichbaren Rechtslage nach der Wiener Bauordnung VwGH 2009/17/0264).

Schlagworte

Finanzrecht; Stellplatz-Ausgleichsabgabe; Entstehung;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2020:LVwG.AV.1194.001.2019

Zuletzt aktualisiert am

29.04.2020
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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