RS Vwgh 2020/2/19 Ra 2019/12/0059

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.02.2020
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
63/02 Gehaltsgesetz

Norm

AVG §56
BDG 1979 §40 Abs2 Z1
BDG 1979 §40 Abs3
GehG 1956 §30 idF 2010/I/111
GehG 1956 §36b Abs1 idF 2008/I/147
VwGG §42 Abs2 Z1
VwGVG 2014 §17
  1. VwGG § 42 heute
  2. VwGG § 42 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013
  3. VwGG § 42 gültig von 01.07.2012 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012
  4. VwGG § 42 gültig von 01.07.2008 bis 30.06.2012 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 4/2008
  5. VwGG § 42 gültig von 01.01.1991 bis 30.06.2008 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 330/1990
  6. VwGG § 42 gültig von 05.01.1985 bis 31.12.1990

Rechtssatz

Wird ein Beamter dienstrechtlich dauerhaft mit Arbeitsplatzaufgaben der Verwendungsgruppe A2, Funktionsgruppe 5, betraut, ist eine anschließende Veränderung der ihm zugewiesenen Arbeitsplatzaufgaben dahin, dass diese nach ihrem überwiegenden Gesamtbild nur noch die Wertigkeit der Verwendungsgruppe A2, Funktionsgruppe 3, aufweisen, gemäß § 40 Abs. 2 Z 1 und Abs. 3 BDG 1979 als eine einer Versetzung gleichzuhaltende (qualifizierte) Verwendungsänderung zu beurteilen. Diese kann rechtswirksam nur mit Bescheid verfügt werden (vgl. VwGH 21.1.2015, Ro 2014/12/0029).Wird ein Beamter dienstrechtlich dauerhaft mit Arbeitsplatzaufgaben der Verwendungsgruppe A2, Funktionsgruppe 5, betraut, ist eine anschließende Veränderung der ihm zugewiesenen Arbeitsplatzaufgaben dahin, dass diese nach ihrem überwiegenden Gesamtbild nur noch die Wertigkeit der Verwendungsgruppe A2, Funktionsgruppe 3, aufweisen, gemäß Paragraph 40, Absatz 2, Ziffer eins und Absatz 3, BDG 1979 als eine einer Versetzung gleichzuhaltende (qualifizierte) Verwendungsänderung zu beurteilen. Diese kann rechtswirksam nur mit Bescheid verfügt werden vergleiche VwGH 21.1.2015, Ro 2014/12/0029).

Schlagworte

Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung konstitutive Bescheide Besondere Rechtsgebiete

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019120059.L05

Im RIS seit

29.04.2020

Zuletzt aktualisiert am

29.04.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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