RS Vwgh 2020/3/6 Ra 2019/02/0221

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 06.03.2020
beobachten
merken

Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §14 Abs2
VwGG §34 Abs1
VwGG §34 Abs2
VwGG §61

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2019/02/0096 B 21. Mai 2019 RS 1

Stammrechtssatz

Da gegen den Beschluss über die Versagung von Verfahrenshilfe ein Rechtsmittel unzulässig ist, erübrigte sich ein Verbesserungsauftrag.

Im RIS seit

18.01.2022

Zuletzt aktualisiert am

18.01.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten