RS Lvwg 2018/10/15 LVwG 41.25-2567/2018

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.10.2018
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Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

15.10.2018

Index

50/01 Gewerbeordnung
50/02 Sonstiges Gewerberecht

Norm

GewO 1994 §9 Abs1
GewO 1994 §9 Abs2

Rechtssatz

§ 9 Abs 2 GewO 1994 bildet keine Rechtsgrundlage dafür, der Gewerbeinhaberin nach Ablauf der gesetzlich eingeräumten Frist von sechs Monaten – in welcher ein Gewerbe trotz Ausscheidens des Geschäftsführers längstens fortgeführt werden darf – die Bestellung eines gewerberechtlichen Geschäftsführers mit sofortiger Wirkung bescheidmäßig aufzutragen, da die Verkürzung einer bereits abgelaufenen Frist nicht in Betracht kommt.

Schlagworte

Neuer gewerberechtlicher Geschäftsführer, Holzbaugewerbebetreibender, Verkürzung der Frist

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGST:2018:LVwG.41.25.2567.2018

Zuletzt aktualisiert am

22.04.2020
Quelle: Landesverwaltungsgericht Steiermark LVwg Steiermark, http://www.lvwg-stmk.gv.at
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