RS Lvwg 2020/3/26 LVwG-AV-1447/001-2019

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.03.2020
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Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

26.03.2020

Norm

KFG 1967 §24
KFG 1967 §24a
KFG 1967 §57a

Rechtssatz

Im KFG […] ist keine Frist vorgesehen, welche zu verstreichen hat, bis nach einem Widerruf der Ermächtigung erneut um Erteilung der Ermächtigung zur wiederkehrenden Begutachtung von Fahrzeugen angesucht bzw diese erteilt werden kann.

Schlagworte

Verkehrsrecht; Kraftfahrrecht; wiederkehrende Begutachtung; Antrag; Wiedererteilung; Vertrauenswürdigkeit;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2020:LVwG.AV.1447.001.2019

Zuletzt aktualisiert am

22.04.2020
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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