RS Vwgh 2020/1/29 Ra 2019/13/0071

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Veröffentlicht am 29.01.2020
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §262

Rechtssatz

Der Begründung der Beschwerdevorentscheidung kommt der Charakter eines Vorhalts zu.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019130071.L05

Im RIS seit

05.01.2021

Zuletzt aktualisiert am

07.01.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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