Index
E000 EU- Recht allgemeinNorm
AsylG 2005 §8 Abs1Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): Ra 2019/18/0460 Ra 2019/18/0461 Ra 2019/18/0462 Ra 2019/18/0463 Ra 2019/18/0464Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2019/18/0084 E 19. Juni 2019 RS 1Stammrechtssatz
Vor allem unter dem Gesichtspunkt der besonderen Vulnerabilität von Kindern besteht die Verpflichtung, eine ganzheitliche Bewertung der möglichen Gefahren, die eine Familie mit minderjährigen Kindern bei einer Rückkehr zu erwarten habe, durchzuführen (vgl. etwa VwGH 4.10.2018, Ra 2018/18/0229 bis 0232, mwN).Vor allem unter dem Gesichtspunkt der besonderen Vulnerabilität von Kindern besteht die Verpflichtung, eine ganzheitliche Bewertung der möglichen Gefahren, die eine Familie mit minderjährigen Kindern bei einer Rückkehr zu erwarten habe, durchzuführen vergleiche etwa VwGH 4.10.2018, Ra 2018/18/0229 bis 0232, mwN).
Schlagworte
Gemeinschaftsrecht Richtlinie EURallg4European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019180459.L03Im RIS seit
16.04.2020Zuletzt aktualisiert am
16.04.2020