RS Vwgh 2020/2/26 Ra 2019/05/0305

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.02.2020
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §32 Abs2
VStG §44a Z1

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2016/05/0075 B 29. September 2016 RS 1

Stammrechtssatz

Maßgebliche Gesichtspunkte bei der Konkretisierung der Tat und der Frage, ob eine taugliche Verfolgungshandlung gesetzt wurde, sind die Wahrung der Verteidigungsrechte des Beschuldigten und die Vermeidung der Gefahr einer Doppelbestrafung (Hinweis E vom 10. Dezember 2008, 2004/17/0228, mwN).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019050305.L01

Im RIS seit

16.04.2020

Zuletzt aktualisiert am

16.04.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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