RS Lvwg 2020/3/19 LVwG-AV-1046/002-2019

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.03.2020
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Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

19.03.2020

Norm

KFG 1967 §57a
PBStV 1998 §10 Abs3
PBStV 1998 §10 Abs4

Rechtssatz

Bei der Beurteilung der Vertrauenswürdigkeit gemäß § 57a Abs2 KFG ist, ob jemand die spezifische Vertrauenswürdigkeit besitzt, die von ihm erwartet werden darf, wenn er über eine Ermächtigung iSd § 57a Abs 2 KFG verfügt oder sie erlangen will, soll doch das Erfordernis der Vertrauenswürdigkeit das Vorhandensein der nach der Eigenart des Gewerbes erforderlichen Eigenschaften der über die genannte Ermächtigung verfügenden Person gewährleisten.

Schlagworte

Verkehrsrecht; Kraftfahrrecht; wiederkehrende Begutachtung; Prüfstelle; Widerruf; Vertrauenswürdigkeit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2020:LVwG.AV.1046.002.2019

Zuletzt aktualisiert am

14.04.2020
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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