RS OGH 2020/3/17 1Fs1/20h

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Veröffentlicht am 17.03.2020
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Norm

GOG §91

Rechtssatz

Keine Säumnis, wenn für die Dauer des eingeschränkten Gerichtsbetriebes auf Grund der Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 eine Vorführung des Verpflichteten zur Abgabe eines Vermögensverzeichnisses nicht angeordnet wird. (siehe nunmehr Art. 21 § 3 2.COVID-19-Gesetz)

Entscheidungstexte

  • 1 Fs 1/20h
    Entscheidungstext LG für ZRS Wien 17.03.2020 1 Fs 1/20h

Schlagworte

COVIOD-19; Coronavirus

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LG00003:2020:RWZ0000216

Im RIS seit

08.04.2020

Zuletzt aktualisiert am

08.04.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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