RS Lvwg 2019/12/3 VGW-031/023/15084/2019

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 03.12.2019
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Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

03.12.2019

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

ZustG §13 Abs1
ZustG §17 Abs3

Rechtssatz

Eine missbräuchliche Meldung beim zuständigen Postamt als ortsabwesend trotz weiterhin bestehenden regelmäßigen Aufenthaltes des Empfängers an der Abgabestelle hindert die rechtskonforme Zustellung behördlicher Schriftstücke nicht. Mit einer derartigen Zustellung werden sämtliche Rechtswirkungen entfaltet.

Schlagworte

Zustellung; Zustellmangel; Abgabestelle; Abwesenheit; Hinterlegung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGWI:2019:VGW.031.023.15084.2019

Zuletzt aktualisiert am

07.04.2020
Quelle: Landesverwaltungsgericht Wien LVwg Wien, http://www.verwaltungsgericht.wien.gv.at
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