RS Lvwg 2020/3/4 LVwG-AV-990/001-2019

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 04.03.2020
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Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

04.03.2020

Norm

NAG 2005 §11
NAG 2005 §46 Abs1 Z2 lita
ASVG §293

Rechtssatz

Zum Erfordernis des Rechtsanspruchs auf eine ortsübliche Unterkunft (§ 11 Abs 2 Z 2 NAG) ist in einer Prognoseentscheidung zu beurteilen, ob die begründete Aussicht besteht, dass der Fremde in der Lage sein wird, seine Wohnbedürfnisse befriedigen zu können, ohne wegen Obdachlosigkeit eine Gefahr für die öffentliche Ordnung oder Sicherheit darzustellen oder eine Gebietskörperschaft finanziell zu belasten (vgl VwGH Ro 2014/22/0032).

Schlagworte

Fremden- und Aufenthaltsrecht; Rot-Weiß-Rot-Karte-plus; Familienzusammenführung; Einkünfte; Lebensunterhalt; ortsübliche Unterkunft;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2020:LVwG.AV.990.001.2019

Zuletzt aktualisiert am

07.04.2020
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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