RS Vwgh 2020/2/13 Ra 2019/19/0472

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Veröffentlicht am 13.02.2020
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 2005 §12a Abs2
AsylG 2005 §12a Abs2 Z2
VwGG §42 Abs2 Z1

Rechtssatz

Schon die Notwendigkeit, sich umfangreich beweiswürdigend mit den Angaben eines Asylwerbers auseinandersetzen und nicht bloß geringfügige ergänzende Ermittlungen durchführen zu müssen, führt dazu, dass nicht mehr davon gesprochen werden könne, es liege noch eine Grobprüfung vor und die (spätere) Zurückweisung des Folgeantrags liege auf der Hand (siehe VwGH Ra 2018/19/0010, zu einem vergleichbaren Fall).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019190472.L01

Im RIS seit

07.04.2020

Zuletzt aktualisiert am

07.04.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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